Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

36 4. WOHNEN IM ALTER J Kreisseniorenrat Rastatt e. V. Konrad-Adenauer-Straße 38, 76571 Gaggenau Josef Elter,  07225 983516  josef.elter@kreisseniorenrat-rastatt.org  www.kreisseniorenrat-rastatt.org Gebührenpflichtige Wohnberatung wird auch angeboten von der J Paritätische Sozialdienste gGmbH Wohnberatungsstelle Kanalweg 40/42, 76149 Karlsruhe  0721 9123055  hahn-schaefer@paritaet-ka.de  www.paritaet.de 4.3 Seniorenwohnungen und Betreutes Wohnen Zwischen dem selbstständigen Wohnen und Wohnen in einem Heim gibt es verschiedene neue Wohnformen für ältere Menschen, z. B. die Altenwohnungen, Ambulante betreute (Pflege-)Wohngemeinschaften und das Betreute Seniorenwohnen. Altenwohnung Die Altenwohnung ist eine abgeschlossene Wohnung, die in ihrer Ausstattung auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet ist. Der Bewohner versorgt seinen Haushalt selbstständig. Pflege muss selbst organisiert werden. Betreute Seniorenwohnung Angeboten wird im Betreuten Wohnen (Wohnen mit Service) eine abgeschlossene barrierearme Wohnung. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass im Bedarfsfall Betreuungsleistungen (z. B. hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen) zur Verfügung stehen, die jedoch separat angefordert und bezahlt werden müssen. Dem Bewohner muss es möglich sein, den Dienstleister frei wählen zu können. Besonderheiten beim Betreuten Wohnen sind: Der Grundservice bietet Entlastung und Sicherheit im Alltag. Zum Grundservice zählen u. a.: O persönliche Beratung durch eine Kontaktperson in der Wohnanlage O haustechnischer Service (z. B. Hausreinigung, Winterdienst) O Anschluss an ein Notrufsystem Für den Grundservice, der allen Bewohnern zugutekommt, wird eine monatliche Betreuungspauschale erhoben. Als Wahlservice werden in vielen Betreuten Wohnanlagen je nach persönlichem Bedarf angeboten: O Mahlzeiten O hauswirtschaftliche Dienste (z. B. Wohnungsreinigung) O pflegerische Hilfen und Krankenpflege O Wäschedienste sowie O Fahr- und Begleitdienste Kosten entstehen beim Wahlservice erst bei der tat- sächlichen Inanspruchnahme der Angebote. Grundsätz- lich müssen die Bewohner einer Betreuten Seniorenwohnanlage frei wählen können, welcher Anbieter oder Dienst in der Wohnung tätig werden soll.

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