Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

46 5.1 Leistungen im ambulanten Bereich Pflegegeld Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Unterstützend hierzu müssen von zugelassenen Pflegediensten Pflegeeinsätze durchgeführt werden. Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 und 3 müssen diese halbjährlich, bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden. Pflegegrad Pflegegeld für häusliche Pflege (monatlich) Pflegegrad 1 Keine Leistung Pflegegrad 2 316 € Pflegegrad 3 545 € Pflegegrad 4 728 € Pflegegrad 5 901 € Stand: Januar 2022 5. DIE PFLEGEVERSICHERUNG Pflegesachleistung für häusliche Pflege Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes. Dieser kann Hilfe in den Bereichen körperbezogener Pflegemaßnahmen, pflegerischer Betreuungsmaßnahmen sowie bei der Haushaltsführung erbringen. Der Pflegedienst rechnet in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegegrad Pflegesachleistung für häusliche Pflege (monatlich) Pflegegrad 1 Keine Leistung Pflegegrad 2 724 € Pflegegrad 3 1.363 € Pflegegrad 4 1.693 € Pflegegrad 5 2.095 € Stand: Januar 2022 Kombinationsleistung Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich Pflegegeld und Pflegesachleistung zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den prozentualen Wert der in Anspruch genommenen Sachleistung. Entlastungsbetrag Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 €. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende, sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. © comstock · thinkstock.com

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