Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

5. DIE PFLEGEVERSICHERUNG 48 Während der Kurzzeitpflege wird bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weiterbezahlt. Pflegegrad Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Pflegegrad 1 Kein Anspruch Kein Anspruch Pflegegrad 2-5 Bis zu 1.612 € Bis zu 1.774 € Stand: Januar 2022 5.2 Leistungen bei teilstationärer Tages- oder Nachtpflege Wenn die häusliche Pflege ergänzt bzw. entlastet werden soll, können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 das Angebot der teilstationären Pflege als Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Diese Leistungen gelten als zusätzliche Leistung zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung. Pflegegrad Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege (monatlich) Pflegegrad 1 Kein Anspruch Pflegegrad 2 689 € Pflegegrad 3 1.298 € Pflegegrad 4 1.612 € Pflegegrad 5 1.995 € Stand: Januar 2022 5.3 Leistungen bei vollstationärer Pflege Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Pflegegrad Leistungen vollstationärer Pflege (monatlich) Pflegegrad 1 125 € Pflegegrad 2 770 € Pflegegrad 3 1.262 € Pflegegrad 4 1.775 € Pflegegrad 5 2.005 € Stand: Januar 2022 Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 wird ein, von der bisherigen Dauer des Heimaufenthalts abhängiger, Leistungszuschlag gezahlt. Dieser wird anteilig aus dem selbst zu zahlenden Pflegekostenanteil berechnet. Dauer des Leistungszuschlag Heimaufenthalts (monatlich)* 0 bis 12 Monate 5 % > 12 bis 24 Monate 25 % > 24 bis 36 Monate 45 % > 36 Monate 70 % * bezogen auf den selbst Stand: Januar 2022 zu zahlenden Pflegekostenanteil Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege stets weitere Kosten an. Hierzu zählen Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten. 5.4 Ergänzende Leistungen der Pflegeversicherung Pflegehilfsmittel Grundsätzlich werden unter diesem Begriff Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege benötigt werden, diese erleichtern, Beschwerden der pflegebedürftigen Person lindern oder eine selbststän-

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=