Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

© Christian Schwier · adobestock.com 69 7.6 Fahrdienst für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung Im Rahmen einer freiwilligen Leistung des Landkreises Rastatt wird Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und in der Regel den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können, ein Fahrdienst angeboten. Durch den Fahrdienst wird diesen Menschen die Teilnahme am allgemeinen gesellschaftlichen Leben ermöglicht, z. B. Fahrten zur Erledigung von Besorgungen des täglichen Lebens, zur Teilnahme an Veranstaltungen und zur Freizeitgestaltung. Ausgeschlossen sind Fahrten zur Schule, zur Ausbildungsstätte, zum Arbeitsplatz, zu Werkstätten für behinderte Menschen, zu Ferienfreizeiten, zum Arzt oder sonstigen therapeutischen Maßnahmen und zu ähnlichen Zwecken. Berechtigt zur Teilnahme am Behindertenfahrdienst sind Personen, die im Landkreis Rastatt wohnen oder in einer stationären Pflege-/Behinderteneinrichtung im Landkreis Rastatt leben und vor der Aufnahme im Landkreis Rastatt gewohnt haben und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind. Die Teilnahme am Fahrdienst ist nur möglich, wenn die Person mit außergewöhnlicher Gehbehinderung nicht Halter eines Kraftfahrzeuges ist und ein Kraftfahrzeug von Haushaltsangehörigen zur Durchführung der Fahrten nicht zur Verfügung steht oder die Benutzung wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist. Für die Fahrten können sämtliche zugelassenen Personenbeförderungsunternehmen in Anspruch genommen werden. Die Fahrtkosten sind zunächst vom Nutzer zu übernehmen und werden bis zu einem Höchstbetrag von 550 € bzw. 500 € (sofern ein Eigenanteil zu erbringen ist) pro Jahr erstattet. Übernommen werden ausschließlich Kosten von Fahrten innerhalb des Landkreises Rastatt und des Stadtkreises BadenBaden. Dabei bilden die für den Landkreis durch Rechtsverordnung festgelegten Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Rastatt die Höchstgrenze für die Berechnung der zu übernehmenden Kosten. Auskünfte erteilt: J Landratsamt Rastatt Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt  07222 3812836  amt21@landkreis-rastatt.de  www.landkreis-rastatt.de Fahrdienste für Seniorinnen und Senioren, z. B. für Einkaufsfahrten, wurden auch in den Gemeinden Iffezheim, Ottersweier, Bietigheim und Muggensturm eingerichtet. Nähere Informationen vermitteln die Gemeindeverwaltungen.

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