Informationsbroschüre Wohlfühlstadt Rathenow

Foto: Kati Krüger Foto: Kati Krüger Rathenow Stadt der Optik 19 Mehrgenerationenfreundliches Bauen und Wohnen in Rathenow Barrierefreies und behindertengerechtes Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Per- sonen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, dass der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. HINWEIS: Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung wird deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Mehrgenerationenfreundlich wohnen in Rathenow Größter Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen ist die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mgH Rathenow. Das städtische Unternehmen bewirtschaftet rund 3.000 Miteinheiten in der Stadt der Optik. Im Angebot sind auch seniorengerechte Wohnungen, die teilweise auch energetisch modernisiert wurden. Kontakt Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mgH Rathenow Berliner Straße 74 14712 Rathenow Telefon: 03385 588120 Fax: 03385 588104 E-Mail: info@kwr-rathenow.de Internet: www.kwr-rathenow.de Auch die GWG Rathenow Wohnungsbaugenossenschaft eG ist um das Wohl aller Generationen bemüht. Zugehörig ist der Verein Generationentreff für Jung und Alt e. V. Dieser betreibt eine Begegnungsstätte, die unter anderem Gymnastikkurse, Handarbeiten, gemeinsames Kochen und Aus-flüge anbietet. Mieter der Wohnobjekte haben außerdem die Möglichkeit, eine Rollatorbox anzumieten, denn eine abschließbare Box, die unmittelbar am Hauseingang aufgestellt wird, ist eine erhebliche Erleich- terung für Rollatornutzer. Kontakt GWG Rathenow Wohnungsbaugenossenschaft eG Friedrich-Ebert-Ring 25 14712 Rathenow Telefon: 03385 53480 Fax: 03385 534811 E-Mail: mail@gwg-rathenow.de Internet: www.gwg-rathenow.de Wohnen im genossenschaftlichen Wohnungsbestand der RWG Rathenow Wohnungsbaugenossenschaft eG bedeutet Ansprechpartner vor Ort zu haben, qualitativ guten Wohnraum zu bewohnen, moderat gestaltete Mieten zu zahlen, besondere Serviceleistungen zu nutzen und über die Belange der Genossenschaft mitzureden und mitzugestalten. Kontakt RWG Rathenower Wohnungbaugenossenschaft eG Baustraße 3 14712 Rathenow Telefon: 03385 53830 Fax: 03385 538311 E-Mail: info@rwg-wohnen.de Internet: www.rwg-wohnen.de

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