Älter werden im Kreis Recklinghausen

Thema Eine qualifizierte Beratung erhalten Sie bei den Wohnberatungsstellen: Castrop-Rauxel Lebenshilfe Waltrop e. V. Europaplatz 1 · 44577 Castrop-Rauxel Frau Paul · Telefon: 02305 1062582 Dorsten Caritasverband für das Dekanat Dorsten Westgraben 18 · 46282 Dorsten Frau Dikomey · Telefon: 02362 918734 Gladbeck AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen Dorstener Straße 11 · 45966 Gladbeck Frau Gerold · Telefon: 02043 983729 Haltern am See Dr.-Conrads-Straße 1 · 45721 Haltern am See Frau Steck-Drescher · Telefon: 02364 933339 Herten AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen Langenbochumerstraße 201, 45701 Herten Gudrun Hamelmann · Telefon: 02366 180813 Marl AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen Rappaportstraße 8 · 45768 Marl Frau Schulte · Telefon: 02365 9539841 Recklinghausen Stadt Recklinghausen Rathausplatz 3 · 45657 Recklinghausen Michael Feja · Telefon: 02361 502137 Kordula Kuballa · Telefon: 02361 502138 Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop Lebenshilfe Waltrop e. V. Landabsatz 10 · 45731 Waltrop Herr Pagel und Frau Paul Telefon: 02309 9588-0 Service Wohnen Wenn ältere Menschen alleine in der eigenen Wohnung leben, stellen sie sich selbst oder deren Angehörigen die Frage, was passiert, wenn plötzlich einmal Hilfe benötigt wird. Wohnanlagen des Betreuten Wohnens oder Service Wohnen sind so konzipiert, dass möglichst lange eine selbstständige Lebensführung in der eigenen Wohnung möglich ist. Die baulichen Gegebenheiten sorgen für ein barrierefreies Umfeld. Außerdem besteht die Möglichkeit über einen separat abgeschlossenen Betreuungsvertrag zusätzliche Leistungen „einzukaufen“. Die Qualität von Angeboten des Service Wohnens für ältere Menschen zeigt sich hauptsächlich in vier Leistungsbereichen: 1. Bauwerk und Wohnumfeld Wohnungen für den dritten Lebensabschnitt sollten auch bestimmte bauliche Kriterien erfüllen, damit in ihnen möglichst lange selbstständig gelebt werden kann. Fachleute sprechen von „barrierefreier“ Ge­ staltung. Es kommt dabei nicht so sehr darauf an, dass die Wohnung komplett behindertengerecht eingerichtet ist. Vielmehr geht es darum, dass Voraussetzungen geschaffen sind, damit man auch mit körperlichen Einschränkungen sein Leben möglichst ohne Hilfe bewältigen kann und individuell benötigte Hilfsmittel benutzt beziehungsweise eingebaut werden können. 2. Grundservice Der Grundservice umfasst verschiedene Grund­ leistungen, die jedem Bewohner der Anlage zur Verfügung stehen. Hierzu gehören die Betreuung, der Hausmeister sowie der Hausnotruf. Dafür fällt eine monatliche Pauschale (Grundpauschale) an, unabhängig davon, ob der Bewohner diese Angebote nutzt oder nicht. 3. Wahlservice Der Leistungsbereich Wahlservice sollte den aktuellen und voraussichtlich zukünftigen Bedürfnissen der Be­ wohner entsprechen. Dabei haben die Bewohner Wahlfreiheit hinsichtlich Umfang und Inhalt der Hilfen, sowie des Dienstleitungserbringers. Pflegerische Dienste, Krankenpflege, hauswirtschaftliche Dienste usw. werden vom jeweiligen Leistungserbringer dem Bewohner je nach Inanspruchnahme in Rechnung gestellt. 18 WOHNEN IM ALTER Wundervoll wohnen Jetzt schnupperwohnen: Tel. 02361 91710

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