Älter werden im Kreis Recklinghausen

Gladbeck MDK Gelsenkirchen Neumarkt 1 · 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209 178220 Waltrop MDK Lünen Merschstraße 20 · 44534 Lünen Telefon: 02306 756080 Widerspruch Das Gutachten ist immer nur eine Momentaufnahme! Vielleicht hat der Pflegebedürftige sich an diesem Tag der Begutachtung besonders gut präsentiert und dies entspricht nicht dem Zustand im Alltag. Wenn Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Pflegekasse Widerspruch einlegen. Folgendes ist zu beachten: • Fordern Sie von der Pflegekasse eine Durchschrift des Gutachtens an, wenn es nicht dem Bescheid beigefügt war. © nmann77 / Fotolia • Prüfen Sie den Inhalt des Gutachtens. Wurden alle Sachverhalte korrekt erfasst oder wurde ein Modul oder Hilfebedarf nicht berücksichtigt? • Wurden alle medizinischen Berichte berücksichtigt? • Den Widerspruch können lediglich der Versicherter selbst, sein Bevollmächtigter, sein gesetzlich bestellte Betreuer oder die Pflegeperson einlegen. Der Widerspruch muss zunächst nicht näher begründet werden. Ein schriftlicher formloser Widerspruch an Ihre Pflegekasse reicht aus, um innerhalb eines Monats die Frist zu wahren. Falls ein Pflegedienst bei Ihnen tätig ist, können Sie auch diesen bitten, Ihnen beim Widerspruch zu helfen. Aber auch die BIP unterstützen Sie bei der Begründung des Widerspruchs, wenn Sie hierbei Hilfe benötigen. Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage erheben beim Sozialgericht Gelsenkirchen Ahstraße 22 · 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1788-0 E-Mail: poststelle@sgge.nrw.de 26 DIE PFLEGEVERSICHERUNG • Pflege ohne Grenzen • Kompetentes & qualifiziertes Fachpersonal • Jahrelange Erfahrung in der ambulanten Pflege Sr. Gloria Ibe Bochumer Straße 56 46282 Dorsten Fax: 02362 - 210 99 29 Mobil: 0176 - 847 89 504 E-Mail: info@pflegepraxis-gloria.de Tel 02362 - 210 99 20 www.mobile-pflegepraxis-gloria.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=