Wegweiser für Senioren Landkreis Recklinghausen

Thema angebotene barrierefreie Wohnungen. Wenn Sie in eine Wohnung ziehen möchten, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen erhalten Sie gegen eine Gebühr ab Ihrem 60. Lebensjahr bei Ihrer Stadtverwaltung. Dieser WBS ist dann für ein Jahr gültig. Wohngeld Wer einen Zuschuss zur Wohnungsmiete benötigt, kann einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wohngeld ist für Personen gedacht, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld unterscheidet zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Den Mietzuschuss können Sie als Mieter/-in einer Wohnung erhalten. Den Lastenzuschuss können Sie als Eigentümer / -in eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung erhalten, wenn Sie dort wohnen und dafür die Belastungen tragen. Die Gewährung von Miet- oder Lastenzuschuss ist von unterschiedlichen Faktoren wie Einkommen, Miethöhe, Anzahl der Familienangehörigen abhängig. Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare zum Wohngeld, sowie nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung. Falls Sie weitere Auskünfte benötigen, befragen Sie gern das örtliche BIP. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren/ Ermäßigung der Telefonkosten Aus finanziellen oder aus gesundheitlichen Gründen können Sie noch eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren erhalten. Einen Befreiungsantrag stellen können: • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) • Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung • Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches – SGB XII) • Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) • Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetz, nicht bei Pflegegeld nach § 37 SGB XI) • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) • Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches – SGB VIII) • taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie § 27 des BVG. Die Bedürftigkeit müssen Sie mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachweisen. Über den Befreiungsantrag entscheidet die GEZ. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare und weitere Auskünfte. Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Gebührenbefreiung mit dem Monat nach Eingang des Antrags bei der GEZ beginnt und eine rückwirkende Befreiung nicht zulässig ist. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 · 50829 Köln Service-Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale) Internet: www.rundfunkbeitrag.de Eine Ermäßigung der Telefongebühren Neben der Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren haben Sie die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Telefongebühren zu beantragen. Allerdings bietet derzeit lediglich die Telekom als einziger Dienstleister in der Telekommunikation freiwillig einen Sozialtarif an. Es gibt verschiedene Tarife. Erkundigen Sie sich gerne bei der Telekom oder unter: https://telekomhilft.telekom.de/riokc95758/attachments/ riokc95758/155/171398/1/44338.pdf oder im Suchfeld: Allgemeine Geschäftsbedingungen Sozialtarif Telekom. Dazu wird eine Bescheinigung zur Rundfunkbeitragsbefreiung oder Schwerbehinderung benötigt. Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bescheinigt der ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfristen sollten Betroffene einen Verlängerungsantrag stellen. Wenn die Voraussetzungen für den Sozialtarif wegfallen, müssen Kunden die Telekom Deutschland GmbH darüber sofort informieren. Unter der Servicenummer 0800 3301000 der Deutschen Telekom AG erhalten Sie eine kostenfreie Beratung. Antragsformulare erhalten Sie bei den Telekom-Servicestellen. Oder Sie können den Antrag von der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG (www.telekom.de) herunterladen. Ihr Auftrag für einen Sozialtarif – Telekom www.telekom.de/hilfe/downloads/ auftrag-sozialtarif.pdf 25 Wohnen i Alter

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