Wegweiser für Senioren Landkreis Recklinghausen

Thema TEILSTATIONÄRE PFLEGE Der Pflegebedürftige wird für einen bestimmten Zeitraum am Tage in einer speziellen Einrichtung fachgerecht gepflegt und betreut, der überwiegende Teil der Pflege wird nach wie vor zu Hause durchgeführt. Je Bedarf kann das Angebot an maximal fünf Tagen in der Woche oder an bestimmten Wochentagen genutzt werden. Abends, nachts und am Wochenende werden die Pflegebedürftigen dann wieder in ihrer gewohnten Umgebung von Familienangehörigen oder anderen Pflegekräften versorgt und gepflegt. Die pflegenden Angehörigen werden durch die Tagespflege erheblich entlastet. Gerade wenn die Pflegepersonen berufstätig sind, ist die Tagespflege eine Alternative zum Heimaufenthalt. Die über 640 Plätze der Tagespflege im Kreis Recklinghausen sind ein so genanntes teilstationäres Angebot. Für die Pflegebedürftigen bedeutet die Tagespflege ein Mehr an Lebensqualität. Der Tagesablauf soll einer vertrauten Lebensgestaltung mit gemeinsamen Mahlzeiten, Kaffeetrinken, Gesprächen, Spielen oder Spaziergängen ähneln. Durch den sozialen Kontakt werden verlorengegangene oder geschwächte Fähigkeiten wieder aufgebaut und gestärkt. Die 42 Einrichtungen im Kreis sind in der Regel wochentags von 08.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Durch Fahrdienste kann die An- und Abfahrt der Tagesgäste geregelt sein. Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, da Sie Ihre Angehörigen an verschiedenen Tagen unterbringen können. Die Kosten der Tagespflege hängen von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Pflegesatz der Einrichtung ab. Je nach Pflegegrad werden Aufwendungen für Grundpflege, für soziale Betreuung und – soweit während des Besuchs erforderlich – auch für die medizinische Behandlungspflege monatlich durch die Pflegekasse wie folgt übernommen: PG (Pflegegrad) Betrag 1 – 2 689 Euro 3 1.298 Euro 4 1.612 Euro 5 1.995 Euro Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben den Pflegesachleistungen bzw. dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Hinweis: Wenn die Pflegekasse keine Kosten übernimmt, können Sie eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger prüfen lassen. Eine aktuelle Übersicht über Einrichtungen mit Tagespflege erhalten Sie beim Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP). 49 Teilstationäre Pflege © InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=