Seniorenwegweiser der Stadt Rees

12 ner“, „Leben im Ausland“ – aber auch „Richtig erben und vererben“ sind nur einige der Themenschwerpunkte, denen sich der Renten Service widmet. Aktuelle Nachrichten, Gesetzesänderungen und eine direkte Verlinkung mit der Deutschen Rentenversicherung runden das Angebot unter www.rentenservice.de ab. 3.4 Rechtsberatung und Verfahrenskostenhilfe Für alle rechtlichen Fragen und Probleme stehen Ihnen die Rechtspfleger beim Amtsgericht zur Verfügung. Dort können Anträge gestellt und rechtsrelevante Äußerungen zu Protokoll gegeben werden. Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können bei Bedarf Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Auskünfte erteilt das Amtsgericht Emmerich Seufzerallee 20, 46446 Emmerich am Rhein Tel.: 02822 6940 3.5 Sozialhilfe, Grundsicherung Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung bzw. Sozialhilfe. Auf diese Leistungen besteht bei Berechtigung ein Rechtsanspruch. Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Rees Fachbereich Arbeit und Soziales Rathaus, Markt 1 Zimmer 15, 16 und 17 im Erdgeschoss, Rees Tel.: 02851 51113, 51122 oder 51123 Ferner wird regelmäßig eine Rentenberatung für Versicherte aller Rentenversicherungsträger im Rathaus angeboten. Die Rentenberatung findet an jedem zweiten Montag im Monat in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Kleinen Saal des Bürgerhauses statt. In diesen Sprechzeiten berät der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herr Udo Schaale, interessierte Bürgerinnen und Bürger in Rentenversicherungsangelegenheiten. Neben den Rentenunterlagen ist der Personalausweis mitzubringen. Vorherige Anmeldungen sind nicht erforderlich. Außerhalb der Sprechstunde sind Terminvereinbarungen und telefonische Beratungen werktags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 02821 98749 möglich. Weitere Informationen zum Thema „Altersvorsorge“ können unter www.ihre-vorsorge.de abgerufen werden. Diese Internetseite ist eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie informiert darüber, wie sich der finanzielle Ruhestand optimieren lässt. 3.3 Renten Service der Deutschen Post Bei einem Umzug sollten Rentnerinnen und Rentner ihre neue Adresse auch dem Renten Service der Deutschen Post mitteilen. Denn wenn Briefe nicht zugestellt und die neue Adresse nach einem Umzug nicht ermittelt werden kann, muss die Zahlung der Rente angehalten werden. Zur regulären Auszahlung werden die aktuellen Daten der Berechtigten benötigt. Diese Änderungsmitteilungen nimmt der Renten Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice. de entgegen. Doch das ist nicht der einzige Service, den der Renten Service unter www.rentenservice.de anbietet. Mit Tipps rund um die Lebenswelt älterer Menschen und vielen Service-Informationen geht der Renten Service auf die Bedürfnisse älterer Menschen ein. Das stets aktuelle „Thema des Monats“ setzt inhaltliche Akzente. „Steuerpflicht für Rent3. Beratung und Hilfe

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