Seniorenwegweiser der Stadt Rees

15 4.1 Leistungen Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Pflegeversicherung erbringt folgende Leistungen: Pflegegeld Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung, z. B. von Angehörigen, in geeigneter Weise gepflegt werden. Pflegesachleistungen Die Pflegesachleistung wird durch ausgebildete Pflegekräfte erbracht, die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen (Sozialstationen, private häusliche Krankenpflege usw.) angestellt sind. Die Pflegeeinrichtung muss mit der jeweiligen Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abschließen oder bereits abgeschlossen haben. Kombinationsleistungen Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Geld- und Sachleistungen zu kombinieren. Bei einer solchen Kombination wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesachleistungen anteilmäßig als Pflegegeld ausgezahlt. Pflegehilfsmittel Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn sie zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zu einer selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen dienen. 4.2 Arten der Pflege Verhinderungspflege Wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, finanziert die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflegekraft. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vorher mindestens sechs Monate von der privaten Pflegekraft versorgt worden ist. Tagespflege In der Tagespflege werden Menschen betreut, die tagsüber nicht alleine sein können oder möchten. Von montags bis freitags werden die Gäste der Tagespflege von qualifiziertem Personal von 08:00 bis 16:00 Uhr gepflegt und betreut. Die Tagespflege kann individuell nur an bestimmten Tagen oder über die ganze Woche in Anspruch genommen werden. Die Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen. Für die Gäste gibt es vielfältige Aktivitäten. Auf Wunsch wird der Tagesgast morgens von der Einrichtung abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht. Die Pflegekasse stellt je nach Pflegegrad ein Budget für die Tagespflege zur Verfügung. Nachtpflege Wenn die Pflege zu Hause nicht in ausreichender Form möglich ist, besteht ein Anspruch auf teilstationäre Pflege. Dies ist auch bei kurzfristig erhöhtem Pflegebedarf möglich. Die Leistungshöhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Kurzzeitpflege Falls vorübergehend weder die häusliche noch eine teilstationäre Pflege realisierbar ist, besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim). Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse für maximal 4 Wochen unter Berücksichtigung des jeweils festgelegten Pflegegrades. Vollstationäre Pflege Reichen häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege nicht mehr aus, kann die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht werden. Um einen Heimplatz müssen sich die Angehörigen allerdings selbst bemühen. Der Antrag zur Heimaufnahme muss direkt beim betreffenden Alten-und Pflegeheim erfolgen. Sollten die eigenen Einkünfte nebst Pflegekassenleistungen nicht ausreichen, den monatlichen Pflegesatz zu finanzieren, so kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten für Reeser Bürger beim Fachbereich Arbeit und Soziales im Rathaus der Stadt Rees, Zi. 16 im Erdge-schoss, Tel.: 02851 5113, gestellt werden. Für Fragen und Beratungen stehen ferner Institutionen auf Seite 18 bereit: 4. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

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