Seniorenwegweiser der Stadt Rees

19 4.5 Die 115 – IHRE BEHÖRDENNUMMER – als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Zum Thema „Anspruch auf Pflegeberatung“ können auch über die 115 telefonisch Auskünfte eingeholt werden. So haben grundsätzlich alle Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflegepflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.115.de und www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege. 4.4 Pflegestützpunkt im Kreis Kleve Die Krankenkassen und der Kreis Kleve führen eine gemeinsame Pflegeberatung (telefonisch) durch. Diese ist zu erreichen unter Tel.: 02821 805333 von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Unter dieser Nummer können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige eine Beratung über Hilfsangebote im Kreis Kleve vereinbaren. Ziel ist es dabei, den Patienten möglichst zu Hause Rede und Antwort zu stehen, in Fragen zu Versicherungen, Pflegegraden oder Dienstleistungen. Es stehen für Fragen rund um das Thema Pflege Fachberater der AOK Rheinland/Hamburg sowie der IKK Nordrhein Kleve bereit. In allen Fällen, in denen eine telefonische Auskunft nicht genügt, kann selbstverständlich auch ein Termin für einen Hausbesuch durch die jeweils zuständige Pflegekasse vereinbart werden. Die Auskünfte, die Ratsuchende durch die Telefonberatung erhalten, erfolgen selbstverständlich wettbewerbsneutral und unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. © pikselstock - stock.adobe.com

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