Ratgeber für Seniorinnen und Senioren der Stadt Rees

12 4. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Die gestiegene Lebenserwartung ermöglicht es immer mehr Menschen, nach demaktiven Berufsleben noch Dinge zu tun, die Spaß machen und ein erfülltes Leben ermöglichen. Mit zunehmendem Alter sind viele Menschen aber auch auf Hilfe und Pflege angewiesen. Die Leistungen der Pflegekassen sind vielfältig und umfangreich. Bei der Beurteilung der jeweiligen Pflegebedürftigkeit ist eine Einzelfallprüfung unumgänglich. Deshalb ist es nicht möglich, alle Fälle aufzuführen. Bittewen- den Sie sich deshalb immer im Einzelfall an Ihre Pflegekasse. Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig sind Personen, diewegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrich- tungen im Alltag für längere Zeit oder auf Dauer in erhebli- chem Maße Unterstützung benötigen. Für diese Fälle gibt es vielfältige Unterstützung und Hilfsangebote. 4.1 Leistungen Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Pflegeversiche- rung erbringt folgende Leistungen: Pflegegeld Pflegegeldwird gezahlt, wenn Pflegebedürftige in einer häus- lichen Umgebung, z. B. von Angehörigen, in geeigneter Weise gepflegt werden. Pflegesachleistungen Die Pflegesachleistung wird durch ausgebildete Pflegekräfte erbracht, die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen (Sozialsta- tionen, private häusliche Krankenpflege usw.) angestellt sind. Die Pflegeeinrichtung muss mit der jeweiligen Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abschließen oder bereits abge- schlossen haben. Kombinationsleistungen Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Geld- und Sachleistungen zu kombinieren. Bei einer solchen Kombina- tion wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesachleis- tungen anteilmäßig als Pflegegeld ausgezahlt. Pflegehilfsmittel Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse über- nommen, wenn sie zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zu einer selbstständigen Lebensfüh- rung des Pflegebedürftigen dienen. © colourbox.de

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