Ratgeber für Seniorinnen und Senioren der Stadt Rees

15 4.5 Die 115 – IHRE BEHÖRDEN- NUMMER – als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Zum Thema „Anspruch auf Pflegeberatung“ können auch über die 115 telefonisch Auskünfte eingeholt werden. So haben grundsätzlich alle Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder einen entsprechen- den Antrag gestellt haben, gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflegepflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Bei- spiel ehrenamtliche Pflegepersonen. Voraussetzung hier- für ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.115.de u nd www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege. 4.4 Pflegestützpunkt im Kreis Kleve Die Krankenkassen und der Kreis Kleve führen eine gemein- same Pflegeberatung (telefonisch) durch. Diese ist zu errei- chen unter Tel.: 02821 805333 vonmontags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Unter dieser Nummer können pflegebedürftigeMenschen und deren Angehörige eine Bera- tung über Hilfsangebote imKreis Kleve vereinbaren. Ziel ist es dabei, den Patienten möglichst zu Hause Rede und Antwort zu stehen, in Fragen zu Versicherungen, Pflegegraden oder Dienstleistungen. Es stehen für Fragen rund um das Thema Pflege Fachberater der AOK Rheinland/Hamburg sowie der IKK Nordrhein Kleve bereit. In allen Fällen, in denen eine tele- fonische Auskunft nicht genügt, kann selbstverständlich auch ein Termin für einenHausbesuch durch die jeweils zuständige Pflegekasse vereinbart werden. Die Auskünfte, die Ratsuchende durch die Telefonberatung erhalten, erfolgen selbstverständlich wettbewerbsneutral und unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse man ver- sichert ist. © YakobchukOlena - Fotolia

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