Ratgeber für Seniorinnen und Senioren der Stadt Rees

23 6. Gesetzliche und private Versicherungsträger benachrich- tigen: z. B. Rentenversicherung, Lebensversicherung, Ster- bekasse, Krankenkasse, ggf. Pflegekasse, 7. Testament beim Nachlassgericht (i. d. R. Amtsgericht Emmerich) abgeben, 8. Todesanzeige aufgeben, 9. Laufende Verträge, Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbän- den, Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hat, kündigen. 6.4 Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formali- täten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen: 1. Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt, 2. Nächste Angehörige unterrichten, 3. Bestattungsinstitut einschalten (Adressen findet man im Branchenverzeichnis der Telefonbücher) – diese überneh- men i. d. R. die nachfolgenden Schritte 4. bis 8., 4. Todesfall spätestens am folgendenWerktag beimStandes- amt melden, 5. Grabstelle bei der Stadtverwaltung oder im Falle eines kirchlichen Friedhofes bei der zuständigen Kirche bean- tragen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungs- erlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden, © racamani - Fotolia Tanja Warning Kirchplatz 16 · 46459 Rees E-Mail: bestattungen@warning-bestattungen.de www.warning-bestattungen.de

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