BAUEN UND SANIEREN IM LANDKREIS REUTLINGEN
riehlekoeth.com RIEHLE KOETH
1 © Thomas Kiehl GRUSSWORT DES LANDRATES Liebe Bürgerinnen und Bürger, die eigenen vier Wände sind für viele von uns ein Lebenstraum; auch um für die Zukunft und das Alter vorzusorgen. Dabei hat Jede und Jeder eigene, ganz persönliche Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen. Für die meisten ist ein Eigenheim oder die Sanierung des Wohnraums eine einmalige Chance. Einen zweiten Versuch oder „beim nächsten Mal läuft es besser“ gibt es in der Regel nicht. Gerade deshalb ist eine gute Vorbereitung und Planung entscheidend für ein bestmögliches Ergebnis. Vielleicht möchten auch Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden bei uns im Landkreis Reutlingen verwirklichen? Oder Sie wohnen bereits hier und möchten Ihr Zuhause auf die Zukunft vorbereiten, damit Sie möglichst lange und sorgenfrei darin wohnen können? Als Teil des ersten Biosphärengebiets in Baden-Württemberg und Modellregion für eine nachhaltige Regionalentwicklung bietet der Landkreis, auf einer Fläche von rund 1.093 Quadratkilometern, mit dem industriell geprägten Albvorland und der zauberhaften Albhochfläche eine attraktive Mischung an unterschiedlichsten Wohnräumen. Im Kreis leben mehr als 292.000 Einwohnerinnen und Einwohner in 26 Städten und Gemeinden, das Landratsamt Reutlingen hat dabei für einen Großteil die Baurechtszuständigkeit nach der Landesbauordnung. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie unterstützen und beantworten erste grundlegende Fragen: „Wer ist für mich zuständig? Auf welche rechtlichen Vorgaben muss ich achten? Welche Fördermöglichkeiten kann ich in Anspruch nehmen?“ Zudem finden Sie in der Broschüre die Kontaktdaten Ihrer Baurechtsbehörde, sowie Tipps und Informationen, die Sie bei der Umsetzung und Planung inspirieren und Ihnen weiterhelfen sollen. Auch der Blick in Richtung Wirtschaftlichkeit und nachhaltiges Bauen spielt dabei eine immer bedeutendere Rolle. Die höchsten Treibhausgasemissionen im Landkreis entstehen in privaten Haushalten. Wer selbst die Energiewende voranbringen will, kann vor allem hier einen großen Beitrag leisten. Gerade bei älteren Gebäuden ist bei einer Sanierung das Einsparpotenzial groß. Der Einsatz neuster Materialien und Technologien kann zu einer deutlichen Senkung der Kosten führen. So profitiert nicht nur die Umwelt, sondern langfristig auch der eigene Geldbeutel. Ich wünsche Ihnen bei all diesen Prozessen und bei der Verwirklichung Ihres ganz persönlichen Traumes viel Erfolg und nach Fertigstellung oder Sanierung Ihres Wohn(t)raumes viel Freude in den eigenen vier Wänden. Herzliche Grüße Dr. Ulrich Fiedler Landrat des Landkreises Reutlingen
F.K. SYSTEMBAU® wirtschaftlich - leistungsstark - kundenorientiert Was uns so besonders macht? Nicht zuletzt unser gewerbliches Personal - ein super Team, das sich inzwischen aus vielen Profis zusammensetzt, die wir leidenschaftlich gerne und mit großem Erfolg ausgebildet haben. Rohbau und Schlüsselfertigbau Moderne Hochbaugeräte und Schalungssysteme Kompetenz und Flexibilität in der Ausführung Professionelle Unterstützung und Beratung Viel Erfahrung und ein starkes, motiviertes Team F. K. SYSTEMBAU GmbH | Dottinger Straße 87 | 72525 Münsingen Tel.: 07381 9306-0 Fax: 9306-50 info@fk-systembau.de | www.fk-systembau.de Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! BAUEN SIE MIT UNS FÜR DIE ZUKUNFT. Erfolg bringendes Konzept PFLEGEHEIME Schulen WIR BAUEN Kindertagesstätten Sport- und Kulturhallen Ingenieurbauten Wohnanlagen Forschungszentren KLINIKEN ÄRZTEHÄUSER Verwaltungsgebäude GESCHÄFTSHÄUSER Produktionsgebäude ® wirtschaftlich - leistungsstark - kundenorientiert Was uns so besonders macht? Nicht zuletzt unser gewerbliches Personal - ein super Team, das sich inzwischen aus vielen Profis zusammensetzt, die wir leidenschaftlich gerne und mit großem Erfolg ausgebildet haben. Moderne Hochbaugeräte und Schalungssysteme Kompetenz und Flexibilität in der Ausführung Professionelle Unterstützung und Beratung F. K. SYSTEMBAU GmbH | Dottinger Straße 87 | 72525 Münsingen Tel.: 07381 9306-0 Fax: 9306-50 info@fk-systembau.de | www.fk-systembau.de Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! BAUEN SIE MIT UNS FÜR DIE ZUKUNFT. Erfolg bringendes Konzept PFLEGEHEIME Schulen Kindertagesstätten Sport- und Kulturhallen Ingenieurbauten Wohnanlagen Forschungszentren KLINIKEN ÄRZTEHÄUSER Verwaltungsgebäude GESCHÄFTSHÄUSER Produktionsgebäude Fon: 07381 9306-0 | Fax: 9306-50
3 FLIPPING-BOOK Ihre Broschüre als Flipping-Book: leicht zu blättern übersichtlich auch mobil! BAUEN UND SANIEREN IM LANDKREIS REUTLINGEN © detailblick-foto · adobestock.com INHALTSVERZEICHNIS Grußwort des Landrates 1 Baurecht und Bauvorschriften 4 Das Bauplanungsrecht 4 Das Bauordnungsrecht 6 Der Bauantrag 6 Der digitale Bauantrag 9 Energieeffizientes Bauen 11 Barrierefreies Bauen 14 Richtig Heizen und Energie sparen 17 Tipps und Checks auf co2online 23 Wohnbauförderung 24 Kontaktdaten 27 Inserentenverzeichnis / Impressum 28
4 BAURECHT UND BAUVORSCHRIFTEN Das öffentliche Baurecht unterscheidet zwei grundsätzlich unterschiedliche Bereiche: Das Bauplanungsrecht klärt vorab, wo und was prinzipiell gebaut werden darf. Die genauen Regelungen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB). Außerdem geben die Bebauungspläne als Ortsrecht der Gemeinden zusammen mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Auskunft. Das Bauplanungsrecht ist bundesweit einheitlich. Das Bauordnungsrecht wiederum ist geregelt durch die Bauordnung des Landes Baden-Württemberg (LBO). Darin wird genau festgelegt, wie und unter welchen Umständen gebaut werden darf. Es beschäftigt sich also mit der konkreten Ausführung des Bauvorhabens. Damit ein Bauvorhaben genehmigt wird, muss sowohl eine Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht gegeben sein als auch mit sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Baunebenrecht). Das Bauplanungsrecht Bauleitplanung Die Bauleitplanung regelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden allgemein verbindlich. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und der damit einher- gehenden Planungshoheit wird die Bauleitplanung von den Gemeinden erstellt. Die Bauleitplanung ist gegliedert in zwei Stufen: Als Vorbereitung dient der für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellte Flächennutzungsplan, anschließend wird der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan (§ 1 Abs. 2 BauGB) erarbeitet. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten und dabei soziale, wirtschaftliche und umweltschonende Anforderungen nachhaltig berücksichtigen. Dadurch wird eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung garantiert. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan, der auch vorbereitender Bauleitplan genannt wird, versteht sich als erste grobe Planung bezüglich der Nutzung des Gemeindegebietes. Er liefert also eine Richtlinie, ob eine Fläche zum Beispiel zum Wohnen, Arbeiten oder für den landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden soll. Er umfasst im Gegensatz zum Bebauungsplan das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besitzt allerdings noch keine allgemeine Verbindlichkeit, es entsteht also kein Anspruch auf die dargestellte Nutzung. Ein Bebauungsplan, der diese Eigenschaft dann aufweist, kann jedoch nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. © adobestock.com
5 Bebauungsplan Die Gemeinde beschließt aus dem Flächennutzungsplan folgend die Aufstellung eines Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan, § 30 BauGB), wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung notwendig ist. Im Bebauungsplan werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen detailliert für relativ kleine Gemeindeteile festgelegt. Der Bebauungsplan weist ein Gebiet also z. B. als Misch-, Wohn- oder Industriegebiet aus, regelt die Grundflächen- und Geschossflächenzahl sowie Baugrenzen. Zusammengefasst regelt der Bebauungsplan also, welches Gebäude wie und an welcher Stelle gebaut werden darf. Viele Bebauungspläne beinhalten neben den eigentlichen Festsetzungen auch noch örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO über die genaue Ausgestaltung des Außenbereichs baulicher Anlagen. Hier kann zum Beispiel die Auswahl der Baustoffe und der Farben des Hauses sowie die Neigung der Dächer von Wohnhäusern eine Rolle spielen. Als Bauinteressent sollten Sie sich daher auf jeden Fall bei der Gemeinde oder bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über den Inhalt des jeweiligen Bebauungsplanes informieren, um zu erfahren, ob Ihren Bauabsichten nichts im Wege steht. Hält Ihr Bauvorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein, haben Sie bauplanungsrechtlich einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Dieser Rechtsanspruch schließt jedoch nicht die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes mit ein. Innenbereich Es gibt vielfach Bereiche innerhalb bebauter Gebiete, für die keine Bebauungspläne aufgestellt worden sind. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Meist sind diese Gebiete in früheren Zeiten entstanden, da Bebauungspläne erst seit 1960 Anwendung finden. Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Innenbereich) richtet sich die Zulässigkeit einer Bebauung nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn sich das geplante Gebäude sowohl bezüglich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung als auch hinsichtlich der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt, ohne das Ortsbild zu stören. Zudem muss die Erschließung vollständig gesichert sein und ein gesundes Wohn- und Arbeitsklima darf nicht gefährdet werden. Im Innenbereich bestimmt also die Umgebungsbebauung die Kriterien für die Zulässigkeit eines Vorhabens. Sie müssen sich auf viele Anpassungen Ihres Bauvorhabens einstellen, wenn sich die bereits vorhandenen Gebäude sehr homogen präsentieren. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, einen genauen Blick auf das Gebiet zu werfen, in dem Sie Ihr Bauvorhaben verwirklichen wollen. Außenbereich Der Außenbereich bezeichnet ein Gebiet der Gemeinde, für das kein Bebauungsplan vorliegt und das außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegt. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden (§ 35 BauGB). Er soll Erholungswert bieten und ist für land- und forstwirtschaftliche Nutzung prädestiniert. Planen Sie dennoch ein Vorhaben in diesem Bereich, lohnt es sich, mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde frühzeitig in Kontakt zu treten. Ein Grundstück ist grundsätzlich bebaubar, wenn es im Einklang mit dem Bebauungsplan steht und die Erschließung (Verkehr, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) gesichert ist (§ 30 BauGB); zwar nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, sich in die Eigenart der Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 BauGB). © Jacob Lund · adobestock.com
6 Das Bauordnungsrecht Allgemein Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht ist das Bauordnungsrecht nicht bundesweit einheitlich, sondern nach individuellem Landesrecht geregelt. In Baden-Württemberg ist dies die Landesbauordnung (LBO) in der Fassung von 2010. Das Bauordnungsrecht hat die Vermeidung von Gefahren zum Inhalt, die bei der Errichtung und dem Betrieb baulicher Anlagen entstehen können. Das Bauordnungsrecht stellt vor allem an die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und an den Brandschutz von baulichen Anlagen besondere Anforderungen. Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine von der Baurechtsbehörde zu prüfende öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Ergänzend zur LBO wurden Verordnungen zur detaillierten Regelung des Bauordnungsrechts erlassen. Abstandsflächen (§ 5 LBO) In den meisten Fällen haben Sie mit Ihrem Gebäude mindestens zweieinhalb Meter Abstand von den Nachbargrenzen Ihres Baugrundstückes einzuhalten. Wandhöhen von Gebäuden sind für die Berechnung der Abstandsflächen maßgeblich. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Baurechtsbehörde. Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit Genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 49 LBO): Grundsätzlich bedarf die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen einer Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig ist, erfahren Sie bei Ihrer Baurechtsbehörde (Bauamt@kreis-reutlingen.de). Der Bauantrag Die Baurechtsbehörde entscheidet in allen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nur auf Antrag des Bauherrn (Bauantrag). Dieser ist elektronisch in Textform einzureichen. Auf der Grundlage der Bauvorlagen- verordnung sind für einen Wohnhausneubau im Regelfall mindestens folgende Unterlagen erforderlich: ein amtlicher Lageplan die Bauzeichnungen die Baubeschreibung der Standsicherheitsnachweis, die Ausführungszeichnungen und die anderen bautechnischen Nachweise die Darstellung der Grundstücksentwässerung Architektinnen und Architekten wissen, was im Bau- antrag enthalten sein soll. Der Baugenehmigungsbescheid ergeht gegebenenfalls mit Auflagen und Hinweisen, die Bauvorlagen werden mit einem Genehmigungsstempel versehen und als Bestandteil der Baugenehmigung an Sie als Bauherrin bzw. Bauherrn zugestellt oder nach dem Onlinezugangsgesetz bekanntgegeben. Lesen Sie bitte die Nebenbestimmungen, Hinweise auf den Bauvorlagen genau durch, denn sie sind Gegenstand der Baugenehmigung. © PixelboxStockFootage · adobestock.com
7 Benachrichtigung der Nachbarinnen und Nachbarn (§ 55 LBO) Das Nachbarschaftsverhältnis ist eine dauerhafte menschliche Beziehung, die sorgfältig gepflegt werden will. Harmonisch nebeneinander zu leben ist sicherlich besser, als sich dem Stress von ständigen Streitereien auszusetzen. Unter zerstrittenen Nachbarinnen und Nachbarn gibt es viele Möglichkeiten, sich das Leben schwer zu machen. Starten Sie daher am besten von Anfang an die Beziehung zu Ihren Nachbarinnen und Nachbarn auf dem richtigen Fuß. Ärger in der Nachbarschaft kann ein Bauprojekt verzögern und verteuern, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Vor allem, wenn umstritten ist, ob die Baugenehmigung mit dem öffentlichen Baurecht in Einklang steht, könnten Probleme auftreten, denn als direkt Betroffene können die Angrenzer und gegebenenfalls sonstigen Nachbarinnen und Nachbarn die Baugenehmigung anfechten. Ein Nachbarwiderspruch gegen ein genehmigtes Vorhaben hat zwar keine aufschiebende Wirkung, allerdings haben die Nachbarinnen und Nachbarn die Möglichkeit, bei der Baugenehmigungsbehörde oder beim Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruches zu beantragen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte die Nachbarschaft rechtzeitig über die Baupläne informiert werden. © industrieblick · adobestock.com Soll eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, erteilt werden, benachrichtigt die Gemeinde auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde die Eigentümerinnen und Eigentümer angrenzender Grundstücke. Das kann entfallen, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung vorliegt. Einwendungen müssen innerhalb von vier Wochen nach Zustellung oder sonstiger Bekanntgabe der Benachrichtigung bei der Gemeinde elektronisch in Textform oder zur Niederschrift eingereicht werden. Diese leitet die Einwendungen mit ihrer Stellungnahme an die Baurechtsbehörde weiter. Baulast und Baulastenverzeichnis (§§ 71 und 72 LBO) – Beseitigung von baurechtlichen Hindernissen Die Erteilung einer Baugenehmigung setzt voraus, dass ein Bauvorhaben den Anforderungen des öffentlichen Baurechts entspricht. Um rechtliche Hindernisse einer Bebauung zu beseitigen, kann eine sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis, das bei der Gemeinde geführt wird, eingetragen werden.
9 DER DIGITALE BAUANTRAG Es ist nun möglich, einen digitalen Bauantrag elektronisch einzureichen. Dazu stellen die Behörden in BadenWürttemberg unterschiedliche Plattformen – je nach Region und Kommune – zur Verfügung. Bauherrinnen und Bauherrn, Architektinnen und Architekten oder Unternehmen übermitteln ihre Bauanträge über die offizielle Homepage ihrer lokalen Baubehörde. Es ist jedoch ratsam, sich vorher an die entsprechende Stelle zu wenden, um zu erfahren, ob spezielle Anforderungen noch erfüllt werden müssen. Die Vorteile eines digitalen Bauantrags liegen auf der Hand: Zeitersparnis, ohne lange Wege und Wartezeiten in Kauf zu nehmen, effizientere und schnellere Bearbeitung des Antrags am PC-Bildschirm, Kostenersparnis, weil kein Papier ausgedruckt werden muss und das Porto für die Briefsendung entfällt, nahtlose Kommunikation zwischen Behörden und Antragstellern, durch schnelle Beantwortung der offenen Punkte über sicheren Datenaustausch, Transparenz für den Status des Antrags, der online verfolgt und eingesehen werden kann, umweltfreundliche Verarbeitung, indem keine Dokumente ausgedruckt und versendet werden müssen. © Somkiat · adobestock.com INFO Zahlreiche Vordrucke finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Ebenfalls online finden Sie auch die gültigen Richtlinien und Vorschriften zum Nachlesen: www.mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauenwohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften https://bw.digitalebaugenehmigung.de/ lk-reutlingen/ Kreisbauamt: https://www.kreis-reutlingen.de/kreisbauamt
10 Wir führen sämtliche Neubau-, Umbau-, Gipser- und Sanierungsarbeiten aus Anton Böhler & Sohn Bauunternehmung GmbH www.boehlerbau.de info@boehlerbau.de (07383) 520 Für nähere Informationen können Sie sich gerne bei uns melden Wir führen sämtliche Neubau-, Umbau-, Gipser- und Sanierungsarbeiten aus Anton Böhler & Sohn Bauunternehmung GmbH www.boehlerbau.de info@boehlerbau.de (07383) 520 Für nähere Informationen können Sie sich gerne bei uns melden Wir führen sämtliche Anton Böhler & Sohn Bauunternehmung GmbH www.boehlerbau.de info@boehlerbau.de (07383) 520 Für nähere Informationen können Sie sich gerne bei uns melden UND DIESE PUBLIKATION AUCH ONLINE LESEN www.total-lokal.de
11 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN Je kompakter ein Haus gebaut ist, desto weniger Energie geht durch die Gebäudehülle verloren. Maßstab hierfür ist das Verhältnis der Außenflächen zum umbauten Volumen, das sogenannte A/V-Verhältnis. Vor- und Rücksprünge, Erker oder Dachgauben verschlechtern dieses Verhältnis. Ein Reihenhaus weist weniger wärmeabgebende Außenflächen auf als ein frei stehendes Gebäude. Frei stehende Häuser müssen im Umkehrschluss besser gedämmt sein, um die gleiche energetische Qualität zu erreichen. Neben gut gedämmten Außenbauteilen spielt auch eine luftdichte und wärmebrückenminimierte Gebäudehülle eine wichtige Rolle in Bezug auf die Energieeffizienz und der Vermeidung von Schimmelpilzbildung und Bauschäden. Wärmedämmung Eine gut gedämmte Gebäudehülle verbessert den Wohnkomfort, da sie im Winter die Wärme drinnen und im Sommer die Hitze draußen hält. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) ist der Maßstab für den Wärmeverlust eines Bauteils durch Wärmeleitung (Transmissionswärmeverlust). Je kleiner dieser Wert, desto geringer ist der Wärmedurchgang durch das jeweilige Bauteil. Nur ein abgestimmtes Dämmkonzept aller Teile sichert den Energiesparerfolg. Außenwände, Dach und Kellerdecke bzw. Bodenplatte müssen lückenlos gedämmt, wärmebrückenminimiert und luftdicht ausgeführt sein. Unbeheizte Bereiche, z. B. Kellerräume, Dachboden, gebäudeintegrierte Garagen etc., müssen thermisch von beheizten Bereichen getrennt sein. Dies kann z. B. durch den Einbau einer gedämmten Einschubtreppe für den Dachboden oder der Einhausung des Kellerabgangs erfolgen. Auf die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben ist zu achten, bzw. um entsprechende Förderungen zu erhalten, sind diese deutlich zu unterschreiten. Es gilt der Grundsatz: Was gesetzlich gefordert wird, kann nicht gefördert werden. Setzen Sie nach Möglichkeit Dämmstoffe und Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen ein, diese bieten ebenfalls einen hervorragenden Wärmeschutz, tragen zur Ressourcenschonung bei und verbessern auf Grund der höheren spezifischen Wärmekapazität oft auch den sommerlicher Wärmeschutz. Effiziente Fenster Die energetische Qualität von Fenstern hat sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Nicht allein die Verglasung entscheidet hier – es kommt auch auf einen gut dämmenden Rahmen und einen thermisch getrennten Randverbund („warme Kante“) an. Moderne Fenster mit einer dreifach-Wärmeschutzverglasungen können einen gesamt U-Wert von 0,6 W/m²K erreichen. Zum Vergleich: Bei herkömmlichen Zweifach-Verglasungen liegt dieser Wert bei 2,5 W/m²K. Die Einbindung der Fenster in die Dämm- und Luftdichtheitsebene des Gebäudes muss sorgfältig geplant und ausgeführt werden. © adobestock.com
12 WWW.KORN-RECYCLING.DE Korn Recycling GmbH Unterd. Malesfelsen 35 – 45 72458 Albstadt Tel: 0 74 31 - 9 49 29 - 0 Niederlassungen Engstingen · Inzigkofen Rangendingen · Riederich Gammertingen MEHR für unsere ZUKUNFT EINFACH Pfundskerle!* Henndse sonscht nô Froga rond um d’Abfallentsorgung in dr Stadt? abfallberatung@reutlingen.de Henndse sonscht nô Froga rond um d’Abfallentsorgung in dr Stadt? abfallberatung@reutlingen.de © tomertu · adobestock.com
13 Der Wärmeeintrag im Sommer erfolgt fast ausschließlich über transparente Außenbauteile (Fenster, verglaste Türen etc.). Bei der Planung, ob Sanierung oder Neubau, ist auf effektive Sonnenschutzvorrichtungen zu achten. Entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der sommerliche Wärmeschutz für alle Neubauten und Erweiterungen einzuhalten! Diese Forderung ist nicht neu - sondern war auch in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Energiesparende Heizung Die Heizanlage und die Übertragungsflächen in den Räumen müssen auf den tatsächlichen Wärmebedarf abgestimmt sein: In der Regel reicht eine Leistung von circa drei bis fünf Kilowatt für ein energetisch optimiertes Einfamilienhaus aus. Flächenheizsysteme wie Fußboden- oder Wandheizungen bieten sich an, da sie auf einem niedrigen Temperaturniveau arbeiten. Zur Effizienz des Systems tragen – genauso wie bei der Warmwasserverteilung – Hocheffizienzpumpen, ein wirtschaftlich ausgelegtes Rohrsystem mit kurzer Leitungsführung und die konsequente Dämmung aller Leitungen im unbeheizten Bereich bei. Aber erst der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage schafft die Voraussetzungen, ein komfortables Temperaturniveau bei niedrigen Verbrauchswerten in der Praxis zu realisieren. Ins Kalkül zu ziehen sind für den Warmwasserbereich auch sogenannte FrischwasserStationen, welche das Brauchwasser über einen Wärmetauscher erwärmen. Vorteile sind eine bessere Hygiene – durch Vermeidung der Legionellen-Problematik – sowie eine effizientere Erwärmung. Erneuerbare Energien nutzen Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Holzpellet-Heizungen oder Wärmepumpen sind heutzutage gängige, ausgereifte Systeme. Das bundesweit gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bereits einen Mindestanteil vor, zu dem Solarthermie, Biogas, Biomasse oder Umweltwärme bei Neubauten zum Heizen und Erwärmen von Wasser beitragen sollen. Neben hocheffizienten Sole-WasserWärmepumpen, welche über Erdsonden, horizontale Erdkollektoren oder Energiekörbe die oberflächennahe Erdwärme nutzen, kommen in großem Maße Luft- Wasser-Wärmepumpen zum Einsatz. Vor allem in Gebieten, in denen keine Geothermie-Bohrungen zugelassen sind. Auch im Rahmen der Sanierung von Gebäuden müssen im Interesse des Klimaschutzes bestimmte bauliche und technische Anforderungen erfüllt werden. Seit 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes in Kraft. In Baden-Württemberg gilt für Bestandsimmobilien auch weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. So schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG 2015) in Baden-Württemberg vor, dass beim Austausch der Heizungsanlage 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz definiert eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Gebäuden und offenen Parkplätzen. Die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen gilt auch für Bestandsgebäude, sobald Dächer grundlegend saniert werden. Diese gilt für Wohn- und Nichtwohngebäuden, d. h. 60 Prozent der geeigneten Dachfläche muss mit einer Anlage zur Stromgewinnung bzw. einer Solarthermieanlage zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Das Dach muss also zu 60 Prozent mir einer Solaranlage ausgestattet werden. Dies gilt auch bei einem Ausbau oder Anbau an ein bestehendes Gebäude, wenn durch die Baumaßnahme eine neue, zur Solarnutzung geeignete Dach- oder Stellplatzfläche entsteht. Alternativ zur Dachfläche können z. B. auch Gebäudefassaden in Anspruch genommen werden. Der unteren Baurechtsbehörde ist spätestens 12 Monate nach Baufertigstellung eine Bestätigung vorzulegen, dass die PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert wurde. Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann ganz oder teilweise von der PV-Pflicht befreit werden. Die Prüfung erfolgt dann auf Antrag im Rahmen der Baugenehmigung. © Franz Metelec · adobestock.com
14 BARRIEREFREIES BAUEN Je nach Lebensphase ändern sich die Anforderungen an ein Zuhause, beispielsweise als Single oder Paar, mit oder ohne Kinder sowie im Alter, bei Erkrankung oder Behinderung. Aus diesem Grund sollten Wohnhäuser so gebaut werden, dass sie ohne große Umbaumaßnahmen in jeder Lebenslage barrierefrei, also grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Aktuelle Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen liefert die bautechnische Norm DIN 18040. Teil 2 der Norm bezieht sich auf barrierefreie Wohnungen. Auch die Landesbauordnung befasst sich mit dem barrierefreien Bauen. Jedoch sind in den Bauordnungen detaillierte Vorgaben zur Umsetzung nicht oder nur unzureichend enthalten, wohingegen die DIN 18040 die Anforderungen sehr viel genauer definiert. Zusammen mit den Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauordnung ergibt sich ein konkretes Bild, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit des eigenen Bauvorhabens gestellt werden. © Bjoern Danzke · adobestock.com INFO Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Hier gilt folgender Grundsatz: Eine Wohnung, die barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. INFO Der Leitfaden Barrierefreies Bauen kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de © Pond Thananat · adobestock.com
15 Grundlagen für eine barrierefreie Planung Eine Wohnung oder ein Haus gilt als barrierefrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: barrierefreie Zugänge sowohl im Außenbereich als auch ins Gebäude und in die Wohnung(en) barrierefreier Zugang zu einem Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine innerhalb der Wohnung oder zum Balkon/zur Terrasse keine Stufen oder Schwellen ausreichende Bewegungsflächen in allen Räumlichkeiten komfortable Anordnung von Bedienungseinrichtungen barrierefreier Sanitärraum (Bad/WC) sowie bodengleiche Dusche und nach außen öffnende Tür ausreichende Breite der Türen Das Wohnumfeld Bei der Wahl des Grundstücks ist das Wohnumfeld zu beachten. Für Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen oder eine Gehbehinderung haben, ist eine barrierefreie Wohnumgebung unabdingbar. Das bedeutet, die Gehwege müssen auch erschütterungsarm und gefahrlos mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Zu beachten ist auch, dass Rampen nur bis zu einer Neigung von sechs Prozent als barrierefrei gelten (DIN 18040-1). Bei einem Gebäude mit mehreren Stockwerken ist es empfehlenswert, einen Aufzug miteinzuplanen – selbst wenn dieser nicht gleich eingebaut wird. Wenn der Zugang ebenerdig ist sowie mindestens 90 Zentimeter breit und die Kabine ausreichend groß ist, können auch Rollstuhlfahrer den Aufzug problemlos nutzen. Zudem muss vor dem Aufzug eine freie Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden sein. Damit sich die Bedienknöpfe für jeden in Reichweite befinden, sollten sie nicht höher als 85 Zentimeter angebracht sein (DIN 18040-1). Die Wohnfläche Alle Bewohner sollen sich unabhängig von ihrem Alter und Mobilitätseinschränkungen zu Hause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungsgröße eine wichtige Rolle. Die folgenden durchschnittlichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* für eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter, für zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, für drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, für vier Personen circa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume, sowie für jedes weitere Familienmitglied circa zehn Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. *Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ein Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia steigern nicht nur den Wohnwert, sie ermöglichen den Aufenthalt im Freien auch bei stark eingeschränkter Mobilität. Auch hier sind ein paar Grundregeln zu beachten. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, sollte die Balkontüre mindestens 90 Zentimeter breit sein. Ideal wäre ein schwellenloser Übergang, damit keine Bewegungseinschränkungen entstehen. Des Weiteren ist eine Freifläche von 1,50 x 1,50 Meter notwendig (DIN 18040-2). INFO Zum Thema Barrierefreiheit bietet die Architektenkammer Baden-Württemberg im Bereich „Architektur und Baukultur“ Beratungsgespräche an. Persönliche Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail oder über das Kontaktformular der Webseite vereinbart werden: www.akbw.de/kontakt/kontakt Alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der der Homepage der Architektenkammer, unter: www.akbw.de/kammer/landesgeschaeftsstelle/ geschaeftsbereich-architektur-und-baukultur E-Mail: architektur@akbw.de Beratungstelefon: 0711 2196-144 Fax: 0711 2196-101 Internet: www.akbw.de/berufspraxis/planungsinfos-und-themen/barrierefreies-bauen
16 KLIMA SCHÜTZEN? WIR BERATEN SIE in Kooperation mit vielen Energie- und Klimaschutzagenturen Sie haben Fragen rund ums Thema Energie? Wir beantworten Ihnen diese gern individuell und unabhängig. Terminvereinbarung kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Eine klimaneutrale Wärmeversorgung setzt einen reduzierten Wärmeverbrauch voraus: Ihr Beitrag zu einer erfolgreichen Energie- und Wärmewende! Wir beraten Sie. Kostenlos. Mehr Infos gibt`s unter: www.klimaschutzagentur-reutlingen.de Qualifizierte Fachbetriebe finden Sie unter: www.qnb-reutlingen.de
17 Gas- oder Ölheizung? Wärmepumpe oder Fernwärme? Auf der Suche nach der besten, sparsamsten und gleichzeitig effizientesten Heizungsart ist es nicht einfach, die passende Lösung zu finden. Hinzu kommen auch noch andere Faktoren ins Spiel: ist meine Heizung klima- und umweltfreundlich? Wieviel CO2 kann ich einsparen bzw. wieviel CO2-Steuer erwarten mich in den nächsten Jahren? Der Kostenfaktor spielt die wohl wichtigste Rolle beim Entschluss eine moderne Heizung einzubauen. Außerdem besteht die Möglichkeit Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die nächste Heizungsrechnung kommt bestimmt, aber davor prüfen Sie am besten gleich, welche neue Heizung für Ihre Wohnung oder Ihr Haus passt. Dazu finden Sie auf der Webseite co2online.de die passenden Check- und Prüflisten und zugleich die Antwort auf die Fragen aller Fragen: Welche Heizung ist die richtige für mich? Mit dem Modernisierungs-Check von co2online finden Sie es heraus. Alles was Sie benötigen, ist Ihre Heiz- kostenabrechnung. Für die ausführliche Beratung folgen Sie einfach den Anweisungen auf co2online: www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/heizung/ heizung-kaufen-modernisieren HeizCheck Sind Ihre Heizkosten zu hoch? Wie entwickeln sich Ihre Kosten in den nächsten Jahren? Prüfen Sie auf co2online in wenigen Minuten Ihren Verbrauch und erfahren Sie, wie Sie sparen können. Sie benötigen dafür Ihre Heiz-/Energiekostenabrechnung: www.co2online.de/energie-sparen/heizenergie-sparen/ heizkosten-sparen/heizkosten-berechnen Der HeizCheck bietet Ihnen: eine Analyse Ihrer aktuellen Heizkosten und des Energieverbrauchs eine Prognose Ihrer Heizkosten in den nächsten Jahren viele Tipps, um Ihre Heizkosten nachhaltig zu senken RICHTIG HEIZEN UND ENERGIE SPAREN © bluedesign · adobestock.com © André Ehrhardt · adobestock.com
18 Heizenergie sparen leicht gemacht – die wichtigsten Fakten und Tipps: Anteil der Heizenergie am gesamten Energieverbrauch in Haus und Wohnung: zwischen 70 und 90 Prozent So sparen Mieter: leichte Dämmmaßnahmen, kleine Investitionen und richtiges Heizen und Lüften So sparen Eigentümer: Austausch bzw. Optimierung der Heizanlage und effektive Wärmedämmung Effektivste Methoden (kleiner Aufwand, hohe Ersparnis): Heizungsrohre dämmen (bis zu 320 € pro Jahr sparen) oder Sparduschkopf nutzen (bis zu 140 € pro Jahr sparen) Energieeinsparung kontrollieren und Erfolge sichtbar machen mit dem Energiesparkonto (Registrierung online unter: www.energiesparkonto.de) Ganz gleich, ob bei der Warmwasserbereitung, der Einrohrheizung oder Ihren Fenstern – die Dossiers auf co2online informieren Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten, in den eigenen vier Wänden Heizenergie zu sparen. Auf der Homepage www.co2online.de/energie- sparen/heizenergie-sparen wird Ihnen Flüssiggas als Alternative zum Heizöl vorgestellt, die Einsparpotenziale eines hydraulischen Abgleichs genannt und ausführlich erklärt, warum programmierbare Thermostate sinnvoll sind. Darüber hinaus bekommen Sie noch viele weitere einfache Tipps zum Heizkosten sparen – für Mieter und Eigentümer. Sie möchten sofort loslegen? Die EnergiesparChecks auf co2online helfen Ihnen beim Heizenergiesparen – interaktiv, schnell und kostenlos: www.co2online.de/service/energiesparchecks Wie kann man Energie sparen? Wenn Sie im Haushalt Energie sparen wollen, dann sind diese drei Bereiche wichtig: Heizenergie Warmwasser Strom Das sind die drei Säulen des Energiesparens. In einem durchschnittlichen Haushalt entfallen 71 Prozent des Energieverbrauchs auf die Raumwärme. Die Erwärmung von Wasser verbraucht 15 Prozent der gesamten Energie. 14 Prozent sind es beim Stromverbrauch. Quelle: www.heizspiegel.de Heizenergie sparen: In diesen Bereichen können Sie Kosten senken Ein Großteil des gesamten Energieverbrauchs geht in deutschen Haushalten für Heizung und Warmwasser drauf. Bereits kleine Handgriffe reduzieren unnötigen Heizenergieverbrauch – und sparen mitunter mehrere Hundert Euro im Jahr. Die Heizung ist einer der größten Kostenfaktoren in deutschen Haushalten. Und jedes Jahr steigen die Heizkosten weiter an – ganz gleich, ob bei Heizöl, Erdgas oder Fernwärme. Konkrete Zahlen über den aktuellen Heizenergieverbrauch in Deutschland gehen aus dem Heizspiegel für Deutschland hervor. Mit moderner Technik können Verbraucher jedoch einiges sparen – und den durch Heizen verursachten CO2-Ausstoß um die Hälfte senken. Die Möglichkeiten hängen davon ab, ob Sie selbst ein Haus oder eine Wohnung besitzen oder zur Miete wohnen. Für alle gilt jedoch: Das eigene Heizverhalten zu verbessern hilft, beim Geld sparen. © Energiesparhausby-studio · adobestock.com
19 Wie können Mieter Heizenergie sparen? Mieter können schon mit kleinen Verhaltensänderungen viel Geld sparen. Denn beim Heizen zählt jedes Grad: Senken Sie die Temperatur um ein Grad, sparen Sie pro Jahr 70 Euro! Wichtig sind daher vor allem bedarfsgerechtes Heizen und richtiges Lüften. Schon kleine Gewohnheiten wie das Schließen von Zimmertüren und das Herunterlassen der Rollläden nachts hilft, Wärme in den Räumen zu halten und die Temperatur nicht zu stark absinken zu lassen. So muss die Wohnung weniger beheizt werden, was vor allem im Winter mehrere Prozent Energie sparen kann. Programmierbare Thermostate für die Heizkörper sind sowohl für Haus- und Wohnungseigentümer als auch für Mieter eine sinnvolle Anschaffung, denn die Raumtemperatur kann damit automatisch eingestellt werden. So sorgen programmierbare Thermostatventile konstant für die gewünschte Temperatur in allen Räumen. Folge: Das Raumklima ist besser und der Heizenergieverbrauch sinkt – die Kosten fallen um fast 60 Euro pro Jahr. Richtig heizen Zu einem sparsamen Heizverhalten tragen vor allem die folgenden zwei Aspekte bei: Heizkörper entlüften Raumtemperatur senken Heizkörper entlüften Eine der simpelsten Sparmaßnahmen beim Heizen ist das Entlüften der Heizkörper. Wenn sich Luft im Heizkörper befindet, dann wird unnötig Energie verschwendet. Zu erkennen ist das daran, dass die Heizkörper gluckernde Geräusche machen und trotz aufgedrehtem Thermostat nicht richtig warm werden. Durch manuelles Entlüften sparen Sie jährlich zwischen 35 Euro (Mietwohnung) und 65 Euro (Einfamilienhaus). Bei vielen Heizkörpern ist manuelles Entlüften möglich. Sie erkennen diese Heizkörper an der für einen Entlüftungsschlüssel vorgesehenen Vierkant-Aufnahme. Wenn Sie keinen Entlüftungsschlüssel besitzen, dann können Sie sowohl Hausmeister als auch Bekannte danach fragen. Ein Blick in die Nachbarschafts-App nebenan.de lohnt sich ebenfalls oft. Alternativ gibt es solche Schlüssel für kleines Geld im Baumarkt zu kaufen. Raumtemperatur senken Als Faustregel beim Thema Raumtemperatur gilt: 1 Grad weniger entspricht 6 Prozent Energieeinsparung. Darüber hinaus sind vor allem diese beiden Punkte wichtig: die richtige Temperatur für jeden Raum die richtige Stufe am Thermostat Das sind Orientierungswerte für die richtige Temperatur in jedem Raum: Im Wohnzimmer sind 20 Grad Celsius angemessen. In der Küche sollte es zwischen 18 und 20 Grad warm sein. Das Bad ist mit 23 Grad der wärmste Raum, gefolgt von Kinderzimmer und Arbeitszimmer mit jeweils 20 bis 22 Grad. Im Schlafzimmer sind 16 bis 18 Grad ausreichend und der Flur wird mit 16 Grad am wenigsten geheizt. An elektronischen Thermostaten können Sie die gewünschte Temperatur ganz einfach am Display ablesen. Bei mechanischen Thermostaten entspricht jede Stufe einer Raumtemperatur: Stufe 1: ca. 12 Grad Stufe 2: ca. 16 Grad Stufe 3: ca. 20 Grad Stufe 4: ca. 24 Grad Stufe 5: ca. 28 Grad Quelle: www.heizspiegel.de
20 Thermostate wechseln In vielen Haushalten sind nach wie vor mechanische Heizungsthermostate verbaut. Wenn Sie solche Thermostate nutzen und morgens im Bad nicht frieren wollen, dann müssen Sie das Thermostat am Vorabend aufdrehen. Auf diese Weise halten Sie Ihr Badezimmer die ganze Nacht über so warm, wie Sie es eigentlich nur nach dem Aufstehen brauchen. Das verbraucht nicht nur unnötig viel Heizenergie, sondern kostet auch viel Geld, das Sie mit einer einfachen Maßnahme sparen können: dem Wechsel zu elektronischen Thermostaten. Sie können elektronische Thermostate so einstellen, dass die Raumtemperatur an Ihren Tagesrhythmus angepasst ist. Es ist sogar möglich, diese Thermostate von unterwegs per App anzusteuern. Temperatur richtig einstellen und Heizkosten sparen Sie besitzen herkömmliche Thermostate? Dann drehen Sie das Thermostat nicht voll auf! Weit verbreitet ist der Glaube, dass der Raum besonders schnell warm wird, wenn das Thermostat auf der höchsten Stufe steht. Fakt ist jedoch, dass das heiße Wasser im Heizkörper immer die gleiche Temperatur hat – und der Heizkörper bei höherer Einstellung einfach länger heizt. Die Infografik zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Thermostate richtig bedienen und so Heizkosten und CO2 sparen: Quelle: www.co2online.de Richtig lüften & Fenster abdichten Richtiges Lüften sorgt nicht nur für frische Luft in Wohnräumen. Es trägt auch dazu bei, dass Schimmelbildung vermieden wird. Darüber hinaus sind Mieter sogar rechtlich dazu verpflichtet, ihren Wohnraum angemessen zu lüften. Aber was bedeutet „angemessen“ in diesem Fall? Achten Sie darauf, dass in allen Wohnräumen drei bis vier Mal am Tag ein vollständiger Luftaustausch stattfindet. Das erreichen Sie nur dann, wenn Sie stoßlüften. Im Idealfall öffnen Sie dafür gegenüberliegende Fenster komplett, sodass ein Luftzug quer durch alle Wohnräume entsteht. Wenn dieses Querlüften nicht möglich ist, dann öffnen Sie die vorhandenen Fenster trotzdem komplett. Gekippte Fenster sorgen nicht für den nötigen Luftaustausch. Stattdessen geht unnötig viel Heizenergie verloren und die Gefahr für Schimmelbildung steigt. Je nach Jahreszeit liegt die richtige Dauer für das Stoßlüften zwischen 5 und 30 Minuten. In den Winter- monaten (Dezember bis Februar) sollten Sie nur etwa 5 Minuten lang lüften, weil die Wohnräume sonst zu sehr auskühlen. Im Sommer (Juni bis August) sind 30 Minuten angemessen. Während der Übergangszeiten sollten Sie je nach Außentemperatur zwischen 10 und 20 Minuten lüften. Tipp: Hier empfiehlt sich die Kontrolle der relativen Luftfeuchtigkeit anhand eines Hygrometers (Luftfeuchtigkeitsmesser). Quelle: www.co2online.de
21 Der FördermittelCheck In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen für den Neubau und die Modernisierung von Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die Programme zu finden, die für Ihr Bau- oder Modernisierungsprojekt in Frage kommen. Hier geht’s zum FördermittelCheck: www.co2online.de/service/ energiesparchecks/foerdermittelcheck Quelle: www.co2online.de
22 Wir laden Deutschland Willkommen im EnBW HyperNetz. enbw.com/WirLadenDeutschland © TheSupporter · adobestock.com
23 Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen. Die unabhängige Beratung für wirksamen Klimaschutz rund um Haus und Wohnung. Machen Sie den ersten Schritt und sparen Sie Geld und Energie. www.co2online.de Unsere Themen EnergiesparChecks: Rechner rund ums Energiesparen Die interaktiven und natürlich kostenlosen EnergiesparChecks unterstützen Sie rund ums Energiesparen, zum Beispiel als Eigentümer*innen von Wohngebäuden bei energiesparenden Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand. Mieter*innen können beispielsweise ihre Heizkosten überprüfen. Auch mit unseren Strom-Ratgebern sparen Sie im Haushalt und im Büro Geld und Kohlendioxid. Energie sparen Stromrechnung verstehen, Heizenenergieverbrauch analysieren und Maßnahmen finden, mit denen Sie Ihren CO2-Fußabdruck wirksam verringern. Modernisieren & Bauen Ermitteln Sie die größten Sparpotenziale rund um Ihr Haus – und erfahren Sie, worauf Sie bei Planung und Durchführung achten sollten. Fördermittel Unterstützung vom Staat und anderen Fördergeber*innen: Wir zeigen Ihnen den Weg zum passenden Förderprogramm für Ihre Klimaschutzmaßnahme. Schutz unseres Klimas Klimaschutz braucht Tempo. Darum fokussieren wir unsere Arbeit auf den Gebäudesektor. Denn hier wird immer noch viel CO2 emittiert. Mit den richtigen Maßnahmen kann das vermieden werden. HeizCheck Heizenergieverbrauch prüfen NeubauCheck Heizung für Neubau finden StromCheck Stromverbrauch prüfen DämmstoffCheck Dämmstoff finden WasserCheck Warmwasserverbrauch prüfen ThermostatCheck Thermostate prüfen ModernisierungsCheck Maßnahmen prüfen KühlCheck Strom sparen beim Kühlgerät WärmepumpenCheck Eignung prüfen FördermittelCheck Förderung finden TIPPS UND CHECKS AUF CO2ONLINE
24 WOHNBAUFÖRDERUNG Das Land Baden-Württemberg fördert zur Selbstnutzung den Bau und Ersterwerb von neuem oder den Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Baudarlehen. Welche Förderung eine Bauherrin oder ein Bauherr beantragen kann, richtet sich vor allem nach den persönlichen Verhältnissen, zum Beispiel Familiengröße, Bruttoeinkommen, Einhaltung der Mindesteigenleistungsquote und Einhaltung der Belastungsobergrenze. Ferner muss das Objekt die festgelegten Wohnflächen- und Baukostenobergrenzen einhalten. Schwerbehinderte Menschen mit spezifischen Ansprüchen an ihren Wohnraum können unter Einhaltung der Bestimmungen auch eine Förderung erhalten. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Landratsamt Reutlingen einzureichen. Dort werden die Anträge vorab geprüft und bei Förderfähigkeit an die Landeskreditbank weitergeleitet. Mit dem Baubeginn beziehungsweise mit dem Vertragsabschluss muss auf jeden Fall gewartet werden, bis der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist. Weitere Informationen können Sie der Broschüre über das jeweilige Landeswohnraumförderungsprogramm entnehmen. Die Broschüren sind beim Landratsamt Reutlingen oder bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg erhältlich. Beratungsgespräche sollten mit der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes vorab telefonisch vereinbart werden. Quelle: www.kreis-reutlingen.de Die Kontaktdaten zum Kreisbauamt und der dortigen Wohnbauförderstelle entnehmen Sie bitte Seite 27. © magele-picture · adobestock.com © wutzkoh · adobestock.com
Der Wunsch nach Wohneigentum ist ungebrochen hoch, die Anforderungen sind jedoch sehr vielfältig: vom Minihaus für moderne Singles oder bezahlbares Einsteigerhaus für junge Familien bis zur repräsentativen Villa im Bauhausstil oder dem Mehrfamilienhaus als Vermietungsobjekt. Die Bauherren profitieren von den umfangreichen ServiceLeistungen wie Festpreisgarantie, Baumanagement aus einer Hand, innovativer, klimafreundlicher Haustechnik und ganz besonders vom CO2-neutralen Baustoff Holz. Bei SchwörerHaus stammt dieser aus regionalen PEFC-zertifizierten Wäldern. Ohne chemischen Holzschutz im eigenen Sägewerk weiterverarbeitet entstehen daraus nachhaltige, wohngesunde und energiesparende Häuser. Individuelle FlyingSpace-Minihäuser Die innovativen Wohnmodule in Holz-Fertigbauweise werden im Werk inklusive passgenauem Innenausbau vorgefertigt. Als freistehendes Minihaus bieten die FlyingSpaces Aufstockung auf Bestandsgebäude oder Garagen wie hier in Reutlingen, Nähe Altenburgstraße, für die GWG realisiert. Die Module können als Mini-Bungalow, zur Wohnraum- erweiterung als Anbau oder auch als Dachaufstockung genutzt werden – wie auf dem zweiten Foto dargestellt. Wunsch Nummer 1: Das Einfamilienhaus Im Schwörer Musterhaus-Zentrum gibt es für angehende Baufamilien viel zu entdecken: Vom repräsentativen Ein- familienhaus als Bungalow oder dreigeschossiges Stadthaus mit Einliegerwohnung bis zum Energiewürfel im Bauhausstil wird eine große Vielfalt gezeigt. Zwei weitere Musterhäuser sind gerade im Bau und erweitern die Band- breite deutlich. Die Bauberater geben fundierte Auskunft über die neue Förderung für nachhaltige Gebäude KfW Effizienzhaus 40 QNG. Ein Vorteil für Bauherren: Schwörer verfügt über eigene Auditoren, was den Prozess für Baufamilien einfacher und kostengünstiger macht. Auch interessant: die neue Schwörer-Edition Raumwunder mit Hausangeboten unter 300.000 Euro. Fertigbau punktet beim Wohnungsbau Die Schwörer-Vorteile liegen auf der Hand: Ein Ansprechpartner, eigener Kundendienst und Modernisierungs-Service, trockene Bauweise, schadstoffgeprüfte Bau- und Ausbau- materialien, guter Schallschutz, geringer Energieverbrauch und vieles mehr überzeugen Investoren. Ob Häuser in Gebäudeklasse 3 oder größere, komplexe Vermietungs- objekte, Schwörer verfügt mit dem klassischen Holz-Fertigbau oder mit dem Holz-Hybridbau über die entsprechende Lösung. Auch möglich: die energetische Sanierung mit vorgefertigten Wand- und Dachelementen. So wird aus einer “Energieschleuder“ ein förderfähiges KFW 40-Haus. Fragen Sie uns! Clevere und sichere Lösungen für modernes Wohnen Einfamilienhäuser, Minihäuser, Mehrfamilienhäuser made by SchwörerHaus SchwörerHaus KG, 72531 Hohenstein, Telefon +49 7387 16-111, info@schwoerer.de, www.schwoererhaus.de
26 Gemeinsam Lebensqualitäten steigern und sichtbare Mehrwerte schaffen Dafür entwickeln wir seit mehr als vier Jahrzehnten Immobilien mit Leidenschaft und vereinen Funktion, Wirtschaftlichkeit und Design nachhaltig und zukunftsfähig. www.schoeller-si.com Stuttgarter Tor Kaiserviertel Markthalle Stadtquartier Obere Wässere DAS MACHT UNS AUS: Familienfreundliche Arbeitsbedingungen, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und einen sicheren Arbeitsplatz in einer spannenden Branche! www.gwg-reutlingen.de
27 KONTAKTDATEN Landratsamt Reutlingen Kreisbauamt E-Mail: Bauamt@kreis-reutlingen.de Telefon: 07121 480-2110 Bei Baugenehmigungsverfahren ist es wichtig zu wissen, dass es im Landkreis Reutlingen sieben Kommunen mit einer eigenen Unteren Baurechtsbehörde und damit einer eigenen Bauzuständigkeit gibt. Bauanträge und Baufragen diese Kommunen betreffend sind daher direkt dort zu stellen. Eigene Bauzuständigkeit haben: Stadt Bad Urach Gemeinde Dettingen Gemeinde Eningen Stadt Metzingen Stadt Münsingen Stadt Pfullingen Stadt Reutlingen Zu der eigenen Baurechtszuständigkeit zählen auch Belange der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Erneuerbaren Energien, hier sind die genannten Baurechtsbehörden ebenfalls eigenzuständig. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreisbauamtes: © H_Ko · adobestock.com www.kreis-reutlingen.de/kreisbauamt © H_Ko · adobestock.com
28 INSERENTENVERZEICHNIS Branche Unternehmen Seite Architekten Architektenkammer Baden-Württemberg U3 RIEHLE KOETH GmbH + Co. KG U2 Bank Vereinigte Volksbank eG 8 Bauunternehmen Anton Böhler & Sohn Bauunternehmen GmbH 10 Energieberatung Klimaschutz Agentur Landkreis Reutlingen gGmbH 16 Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. 16 Energieversorgung EnBW Energie Baden-Württemberg AG 22 Entsorgung TBR Technische Betriebsdienste Reutlingen 12 Fenster Hipp Fensterbau GmbH & Co. KG 10 Fertighäuser SchwörerHaus KG 25 Handwerkskammer Handwerkskammer Reutlingen U4 Immobilien Schöller SI GmbH 26 Ingenieurbüros IBW Wienand Ingenieurbüro für Versorgungstechnik 10 Reik Ingenieurgesellschaft mbH Infrastruktur + Umwelt 10 Recycling Korn Recycling GmbH 12 OTT Teerrecycling GmbH Natursteine-Baustoffrecycling 12 Schlüsselfertigbau F.K. Systembau GmbH 2 Wohnungsunternehmen GWG – Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbH 26 U = Umschlagseite Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.total-lokal.de. In Zusammenarbeit mit: Landkreis Reutlingen Schulstr. 26, 72764 Reutlingen Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: mediaprint infoverlag gmbh Texte und Grafiken – Richtig Heizen und Energie sparen – Seiten 17 – 21, 23: www.co2online.de/energie-sparen Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Titelfoto: Fotowerk · adobestock.com Ansonsten stehen die Bildnachweise in den jeweiligen Fotos. IMPRESSUM Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info 72711062/1. Auflage/2024 Druck: PRIMUS international printing GmbH Am Steinberg 15 (Gewerbegebiet) 09603 Großschirma Papier: Umschlag: 250 g/m2 Bilderdruck, chlor- und säurefrei Inhalt: 115 g/m2 Bilderdruck, chlor- und säurefrei Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet.
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