Älter werden in Rheinberg

3. Finanzielle Unterstützung Geldleistung Pflegegeldleistungen können gezahlt werden, sofern die Pflege im häuslichen Bereich durch Verwandte oder Bekannte durchgeführt wird. Das Pflegegeld wird an die zu pflegende Person gezahlt. Pflegesachleistung Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von Pflegekräf- ten eines zugelassenen Pflegedienstes gepflegt, über- nimmt die Pflegekasse die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Kombinationsleistung Die Kombinationsleistung ist eine Mischung der Pflege durch eine private Pflegeperson und eine Pflegefach- kraft eines ambulanten Pflegedienstes. Wohnumfeldverbesserung Pflegekassen können bis zu 4.000 Euro je Gesamt- maßnahme für die individuelle Wohnumfeldverbesse- rung zahlen. Hierunter fällt z. B. der Einbau eines Trep - penliftes, der Umbau von barrierefreien Zugängen oder von ebenerdigen Duschen, damit es pflegebedürfti- gen Personen ermöglicht wird, sich weiterhin in ihrem gewohnten Wohnumfeld aufhalten zu können. Vollstationäre Pflege/Heimkosten Ist die häusliche Pflege nicht mehr möglich oder kommt diese nicht mehr in Betracht, ist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung oft nicht zu vermeiden. Die Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Auf- wendungen einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung und Aufwendungen für Leistungen der Entlastungsbetrag Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflege­ grades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pfle- gender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. 22 Der kassenzugelassene Betreuungsdienst für pflegebedürftige Menschen. HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNG, BETREUUNG UND BEGLEITUNG IM ALLTAG Wir rechnen den Entlastungsbetrag von 125 Euro/Monat direkt mit der Pflegekasse ab. Kostenüber- nahme durch alle Pflegekassen möglich Steffen Gleim Inhaber Unterstützung und Entlastung durch die Weseler Straße 165 · 46537 Dinslaken Tel.: 02064 6217170 · Fax: 02064 6217171 Mobil: 0174 7766220 info@alltagshelden.nrw · www.alltagshelden.nrw Ab jetzt auch in Rheinberg, Alpen, Kamp-Lintfort, Sonsbeck und Xanten

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