Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

23 Stadt Rheinberg Fachbereich Soziales Orsoyer Straße 18, 47495 Rheinberg Jürgen van Gember, Zimmer 6 Tel.: 02843 171-332 Andrea Birkholz, Zimmer 6 Tel.: 02843 171-300 Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad. Hierzu muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Häusliche Pflegehilfe ist nicht nur im eigenen Haushalt zulässig. Es kann zwischen verschiedenen Leistungen gewählt und kombiniert werden. Sollten Sie die monatlichen Kosten der erforderlichen ambulanten Pflege nicht durch das eigene Einkommen und Vermögen decken können, sind neben den Leistungen der Pflegekasse auch Leistungen der Sozialhilfe möglich. Dieses gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für individuelle wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Entlastungsbetrag Das monatliche Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro dient zur Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastung der Pflegeperson (z. B. stundenweise Betreuung, Unterstützung in der hauswirtschaftlichen Versorgung, organisatorische und praktische Assistenz-Leistungen). Nicht verbrauchte Gelder werden angespart. Maximal 1.500 Euro können im Folgejahr bis zum 30.06. verbraucht werden. Ausschließlich Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag außerdem auch für Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Pflegewohngeld Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen können für ihre Heimbewohner*innen bei vollstationärer Unterbringung einen Zuschuss zu den Investitionskosten beantragen. Die Tagessätze der Pflegeeinrichtungen setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen, unter anderem aus den Investitionskosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Erstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden entstehen. In vollstationären Einrichtungen wird dieser Zuschuss als sogenanntes Pflegewohngeld gewährt. Dieses ist jedoch vom Einkommen und Vermögen der jeweiligen pflegebedürftigen Person abhängig. Dieses ist bei Antragstellung nachzuweisen. Stadt Rheinberg Fachbereich Soziales Orsoyer Straße 18, 47495 Rheinberg Martina Brey, Zimmer 8 Tel.: 02843 171-320 oder 171-318 Wohngeld Das Wohngeld hilft einkommensschwachen eine Wohnung mietenden Personen und Personen mit Immobilienbesitz die Wohnkosten zu senken. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag bei der Wohngeldstelle stellen, in deren Bereich Ihre Wohnung liegt und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=