Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

27 Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege kann auch alternativ stundenweise in Anspruch genommen werden. Die Leistungen der Verhinderungspflege betragen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Viele Pflegebedürftige sind nur eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für diesen Fall gibt es ab Pflegegrad 2 die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können kombiniert werden. Selbstversorgung einsetzen. Auch für Erstattung von Aufwendungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Geldleistung Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld. Bei Bezug von Geldleistung ist ein regelmäßiger Qualitätssicherungsbesuch durch einen Pflegedienst gesetzlich vorgeschrieben. Pflegesachleistung Pflegebedürftige können auch einen ambulanten Pflegedienst nutzen. Dieser unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Kombinationsleistung Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren. Wird das Budget für die Pflegesachleistung des Pflegedienstes nicht ausgeschöpft, wird die anteilige Zahlung des Pflegegeldes entsprechend angepasst. Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege/ Tages- und Nachtpflege Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen © Miguel Tamayo - stock.adobe.com

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