Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

29 • Erwachsene unter 60 Jahren: 806,40 Euro • Erwachsene über 60 Jahren: 473,00 Euro Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Differenzbetrag von 333,40 Euro als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „Bl“ eingetragen. Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro im Monat. Leistung an gehörlose Menschen Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77 Euro im Monat. Der Antrag auf Gehörlosengeld kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland – LVR als auch bei der Stadtverwaltung Rheinberg eingereicht werden. Für die Bearbeitung ist grundsätzlich der LVR zuständig. Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die betreffende Leistung rückwirkend gewährt. Für den Antrag benötigen Sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung. Sozialdienst katholischer Männer Moers-Xanten e. V Ostring 1, 47441 Moers Christian Wirths Tel.: 02841 901070 E-Mail: wirths@skm-moers-xanten.de EUTB Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband NRW (Essen) Haus der Begegnung I. Weberstraße 28, 45127 Essen Tel.: 0175 9415860 E-Mail: cornelia.schloetmann@eutb-dsb-nrw.de Öffnungszeiten: jeden 2. und 4. Montag 13:30 – 18:00 Uhr Leistungen an hochgradig sehbehinderte Menschen Blindengeld Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld in folgender Höhe (Stand: 01.07.2022): • Kinder und Jugendliche: 403,89 Euro Die Ossenberger Mühle im Jahr 1994

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