Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

30 • Ausreichend ist auch das Merkzeichen H im SB-Ausweis sowie 100 Prozent, welche sich ausschließlich auf die hochgradige Sehbehinderung beziehen. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistungen (zum Beispiel: Wohngeld, Leistungen nach dem SGB II/SGB XII) nicht als Einkommen gewertet. Der Antrag auf Blindengeld bzw. auf Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen kann sowohl beim LVR als auch bei der Stadt Rheinberg bzw. dem Kreis Wesel eingereicht werden. Für die Bearbeitung ist grundsätzlich der LVR zuständig. Blinden- und Sehbehindertenverein für Moers und Umgebung e V Hanns-Albeck-Platz 2, 47441 Moers Heinz-Peter Maas Tel.: 02841 55370 Eric Klumb Tel.: 02841 3683993 Sprechzeiten: jeden 3. Freitag im Monat 14:00 – 16:00 Uhr Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten Nachteilsausgleiche und Schwerbehindertenausweis Welche Nachteilsausgleiche man bekommt, hängt vom Grad der Behinderung und von der Art der Behinderung ab. Nachteilsausgleiche müssen Sie beantragen. Für die meisten Nachteilsausgleiche benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Denn der Schwerbehindertenausweis ist der amtliche Nachweis, dass Sie eine Schwerbehinderung haben. Im Ausweis stehen der Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen. Der GdB und die Merkzeichen sind für viele Nachteilsausgleiche wichtig. Voraussetzungen: • Mindestalter: 16 Jahre • Das bessere Auge weist mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als fünf Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung auf. • Eine augenärztliche Bescheinigung. Rheinberg: Fischmarkt mit Underberg-Stammhaus

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