Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

19 Das Wichtigste in Kürze:  Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihre digitale Vorsorge und Ihr digitales Erbe kümmern soll und legen Sie fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern können.  Es ist sinnvoll, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um Ihr digitales Leben zu betrauen. Halten Sie dies schriftlich in einer Vollmacht fest.  Erstellen Sie zudem eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson. Unsere Muster-­ Vollmacht und Muster-Liste helfen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/ digitale-welt/datenschutz/ digitale-vorsorge-digitaler- nachlass-was-passiert-mit- meinen-daten-12002 Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene Nachlass- und Vorsorgeregelungen von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erb- lassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Nachlassgericht auszuhändigen. Das Nachlassgericht Seit dem 01.01.2018 werden die Aufgaben des Nachlassgerichts nicht mehr von den Notariaten, sondern von den Amtsgerichten wahrgenommen. So kontaktieren Sie uns: Amtsgericht Lörrach Bahnhofstraße 4 73539 Lörrach Telefon: 07621 408-154 Fax: 07621 408-180 E-Mail: poststelle@agloerrach. justiz.bwl.de

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