Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

Vorsorgeregelung Vorsorge zu treffen ist wichtig. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die eigene Beisetzung, insbesondere im Hinblick auf Bestattungs- und Grabart, Sargwahl und Abläufe bei der Trauerfeier usw., zu regeln. So bleiben eigene Wünsche gewahrt und gleichzeitig werden die Hinterbliebenen entlastet. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten kommt gegebenenfalls der Abschluss einer Bestattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Viele Bestatter bieten solche Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistungen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. 21 Kein Toter ist tot, solange einer an ihn denkt, einer ihn liebt. (Johannes Mario Simmel)

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