Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

23 nerungen für Angehörige wichtig oder haben einen besonderen Wert. Sinnvoll ist es außerdem einen Antiquar hinzu zu ziehen, der den Wert des Hausrats korrekt einschätzt und diesen gegebenenfalls für eine bestimmte Summe übernimmt. Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postbanken, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht für einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notars vorlegt. Der Antrag kann entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. licherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehal- ten wird. Hausverkauf Nach einem Trauerfall bleibt oftmals die Frage offen, ob Haus oder Grundstück im eigenen Besitz bleiben oder besser verkauft, verschenkt oder vererbt werden sollte. Hierzu ist in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nötig, da gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte geklärt werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Übertragen des Hauses Wohnrechte, Altenteilsrente sowie Pflegeverpflichtungen in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Werte dieser Leistungen sollte man von einem Gutachter ermitteln und prüfen lassen, ebenso sollte der Wert des Hauses und Grundstücks durch diesen ermittelt werden. Hilfreich ist eine umfassende Beratung zu einem frühen Zeitpunkt. Haushaltsauflösung Verschiedene Dienstleister können bei einer Haushaltsauflösung helfen. Diverse Fachdienste übernehmen auch die Haushaltsauflösung mit Entrümpelungen, Kleinreparaturen, Wohnungsabnahme und Übergabe an den Vermieter sowie die Entsorgung von Haushaltsgeräten und die Abmeldung von Hausanschlüssen. Außerdem gibt es Fachfirmen, die sich auf die komplette Regelung des Nachlasses spezialisiert haben. Achtung! Möbel oder alter Hausrat sollten niemals achtlos weggeworfen werden. Oftmals sind alte Erin-

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