Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

6 Im Falle des Todes … sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden: Was muss ich sofort regeln?  Einen Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.  Ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl mit der Überführung des / der Verstorbenen vom Sterbeort in eine Kühlzelle in die eigenen Räumlichkeiten des Bestatters, auf den Friedhof oder direkt zum Krematorium beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und Ihnen auch in den folgenden Punkten mit Rat und Tat zur Seite stehen.  Die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt des Sterbeortes vornehmen oder durch den Bestatter vornehmen lassen. Dazu dem Bestatter, sofern vorhanden, das Stammbuch der Familie aushändigen.  Bestattungsform und Grabart festlegen (grundsätzlich den Wunsch des / der Verstorbenen berücksichtigen)  Sarg / Urne und Ausstattung auswählen  Termin für die Trauerfeier und den Beisetzungstermin festlegen  Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten; gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereiste Gäste organisieren  Bestattungsablauf besprechen mit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.)  Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen  Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern  Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben  bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen

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