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Vorsorge und Betreuung
Vorsorge und Betreuung
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Patientenverfügung
Leiden, Krankheit, Sterben ist leider auch ein wichti-
ges Thema im Alter. Wie bestimme ich, was medizi-
nisch unternommen werden soll, wenn ich entschei-
dungsunfähig bin?
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für
den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus
festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen
ärztlich behandelt werden möchten.
Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schrift-
liche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in
bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht
unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Ge-
sundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche
Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz
1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).
Sie können die Patientenverfügung auch um Bitten
oder bloße Richtlinien für eine Vertreterin oder einen
Vertreter sowie für die behandelnden Ärztinnen und
Ärzte und das Behandlungsteam ergänzen. Zudem
kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstel-
lungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Ster-
ben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und
Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung auzudrü-
cken.
Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere
ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbst-
bestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeit-
punkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und
nicht mehr einwilligungsfähig sind.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz/ Broschüre Patientenverfügung)
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe
Am Klösterle, Klostergasse 1, 76275 Ettlingen
Sabrina Menze
Tel.: 07243 101-546, Mobil: 0160 7077566
Fax: 07243 101-8353
E-Mail:
Seniorenbeauftragte der Stadt Rheinstetten/
IAV-Stelle/Sozialberatung
Natalie Ahlers-Gerner
Rappenwörthstr. 49, 76287 Rheinstetten
Tel.: 07242 9514-334
Fax: 07242 9514-27334
E-Mail:
Bundesministerium der Justiz
Vorsorgevollmacht
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Al-
ter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegen-
heiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich
regeln kann. Sie sollten sich für diesen Fall einmal
gedanklich mit folgenden Fragen befassen: Was wird
sein, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
Wer handelt dann und entscheidet für mich? Wird
dann mein Wille auch beachtet werden?