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Vorsorge und Betreuung
Vorsorge und Betreuung
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Die bevollmächtigte Person wird nicht vom Gericht
beaufsichtigt, sie ist dem Gericht daher nicht rechen-
schaftspflichtig.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz/ Broschüre Betreuungsrecht)
Weitere Informationen und Beratung:
Landratsamt Karlsruhe
Betreuungsbehörde
Wolfartsweierer Str. 5, 76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 936-7323
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe
Am Klösterle, Klostergasse 1
76275 Ettlingen
Sabrina Menze
Tel.: 07243 101-546
Mobil: 0160 7077566
Fax: 07243 101-8353
E-Mail:
Seniorenbeauftragte der Stadt Rheinstetten/
IAV-Stelle/Sozialberatung
Natalie Ahlers-Gerner
Rappenwörthstr. 49, 76287 Rheinstetten
Tel.: 07242 9514-334
Fax: 07242 9514-27334
E-Mail:
Bundesministerium der Justiz
Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein ho-
hes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine
oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit
sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei kön-
nen Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Be-
dürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen
geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden
sollen.
Es ist zweckmäßig, diegewünschte/nbevollmächtigte/n
Person/en (z. B. Angehörige oder Freunde) nach Mög-
lichkeit bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit
einzubeziehen.