Seniorenwegweiser der Stadt Rosenheim

13 I. Beratung und persönliche Hilfen 14. Lebensbegleitung für schwerkranke, sterbende Menschen und deren Angehörige Hospizarbeit bedeutet zugewandtes und achtungsvolles Begleiten von Menschen in der letzten Phase des Lebens. Die Hospizbewegung betrachtet das Sterben als einen Teil des Lebens, der weder verkürzt noch künstlich verlän- gert werden darf. Diese lebensbejahende Grundhaltung schließt aktive Sterbehilfe aus. Ziel ist es, ein würdevolles undweitgehend schmerzfreies Leben bis zuletzt zu ermög- lichen. Beim Hospizverein stehen kostenlos ausgebildete und ehrenamtliche Personen zur Verfügung. Hospizverein (Jakobus) Rosenheim e. V. für Stadt und Landkreis Max-Josefs-Platz 12 a, 83022 Rosenheim Tel.: +49 (0) 80 31 / 719 64 Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV) für Stadt und Landkreis Rosenheim gGmbH Die Jakobus SAPV gGmbH ist eine eigenständige Tochter- gesellschaft des Jakobus-Hospizvereins e. V. Der Hospiz- verein ist 100%iger Gesellschafter der SAPV. Das ergän- zendeAngebot der SAPVhat zur Aufgabe, die bestehenden ambulanten Versorgungsstrukturen, d. h. die zuständigen niedergelassenenHaus-undFachärztesowiedievorOrt ein- gebundenen ambulantenPflege- undHospizdienste durch ein Spezialisten-Teamzu unterstützen. Das SAPV-Teamum- fasst eineGruppevonPalliativärzten, Palliativ-Pflegekräften, Therapeuten, Psychologen und Seelsorgern und arbeitet eng zusammen mit den Hospizvereinen des Landkreises. So können ehrenamtliche Hospizhelfer bei Bedarf über die Hospizvereine hinzugezogen werden. Leistungen des SAPV-Teams › › Palliativspezifische Beratung bei Schmerzsymptomatik › › Linderung komplexer Leidenszustände › › Hausbesuche mit Versorgung von Drainagen und Pumpen › › Vorausschauendes Krisenmanagement › › Budgetentlastung für palliativ-medizinische Therapien und Hilfsmittel › › 24-h-Erreichbar- und Verfügbarkeit mit eigener Rufdienstnummer › › Vermeidung unerwünschter Klinikeinweisungen › › Enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Haus- und Fachärzten und den eingebundenen Pflegediensten Alle gesetzlich oder privat Versicherten können diese Leis- tungen bei entsprechender Diagnose über ihren Hausarzt anfordern. Bei Fragen zu den SAPV-Leistungen steht Ihnen das SAPV-Team unter Tel.: +49 (0) 80 31 / 357 99 01 oder per E-Mail: jakobus-sapv-rosenheim@email.de zu r Ver- fügung. Vorabinformationen finden Sie auf der Homepage www.jakobus-sapv-rosenheim.de Chiemseehospiz Bernau Baumannstraße 56, 83233 Bernau am Chiemsee Tel.: +49 (0) 80 51 / 96 18 55-0 E-Mail: info@chiemseehospiz.de www.chiemseehospiz.de 15. Beratung für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen Der Bayerische Blindenbund ist die Selbsthilfeorganisati- on der Blinden und hochgradig Sehbehinderten in Bayern. Der Verein hilft bei allen durch Blindheit auftretenden Schwierigkeiten im Alltag. Er berät Betroffene und An- gehörige. Die Bezirksgruppe hält in ihrer Beratungsstelle regelmäßig Sprechstunden ab und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Der ambulante Rehabilitationsdienst der Bezirksgruppe Oberbayern-Rosenheim bietet blinden und sehbehinderten Menschen Tipps und Hilfen zur bes- seren Bewältigung ihres schweren Schicksals an. Blickpunkt Auge – Beratungsstelle Bayerischer Blindenbund und Sehbehinderten- bund e. V. Bezirksgruppe Oberbayern Rosenheim Luitpoldstraße 5, 83022 Rosenheim Tel.: +49 (0) 80 31 / 325 55 Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 09:00 –12:00 Uhr Mittwoch, Donnerstag, 13:00 – 16:00 Uhr Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. Landesgeschäftsstelle Arnulfstraße 22, 80335 München Tel.: +49 (0) 89 5 59 88 - 0 E-Mail: info@bbsb.org www.bbsb.org 16. Sozialberatung für Menschen mit Hör- und Sprachschädigung Die Beratungsstelle für Hör- und Sprachgeschädigte bietet betroffenen Menschen im Regierungsbezirk Oberbayern und deren Angehörigen ihre Beratung und Unterstützung an. Die Zielsetzung besteht in der Integration von Hörge- schädigten und der Verbesserung ihrer Lebenssituation auf persönlicher, finanzieller und beruflicher Ebene. Die Mitarbeiter sind mit allen Kommunikationsformen für Men- schenmit einer Hörbehinderungoder Hör-Seh-Behinderung vertraut (z. B. Gebärdensprache, Lorm-Alphabet). Bei Bedarf werden zur besseren Verständigung technische Hilfen ein- gesetzt. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.

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