Seniorenwegweiser der Stadt Rosenheim

31 IV. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit zu einem Gesamtbetrag in Höhe von derzeit 1.612 EUR (Stand 01/2021). Kurzzeitpflege kann auch für eine Über- gangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen bewilligt werden. Soweit Plätze zur Belegung frei sind, nehmen alle Alten- und Pflegeheime in der Stadt Rosenheim kurzzeitpflegebedürftige Personen auf. 6. BetreutesWohnen Das betreute Wohnen im Alter ist eine immer populärer werdende Wohnform. Die älteren Menschen können weitgehend ein selbstbestimmtes Leben in selbst ange- mieteten Wohnungen führen und beanspruchen vom Träger des betreutenWohnens bestimmte Hilfeleistungen. Alle Wohnungen sind seniorengerecht und teilweise roll- stuhlgerecht gebaut. Das betreute Wohnen soll keine besondere Form der Heimunterbringung sein. Vielmehr ist dies eine eigenständige und moderne Möglichkeit des seniorengerechten Wohnens. Für einen gewissen Grundservice werden Betreuungs- pauschalen erhoben. Weitere Leistungen können von den Nutzern im Bedarfsfall und einzelfallbezogen in Anspruch genommen werden. Ältere Menschen können mit einem Maximum an Sicherheit eigenständig bleiben. Folgende Institutionen bieten in Rosenheim das betreute Wohnen an: Caritas Ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung BetreutesWohnen – Sozialstation Schießstattstraße 7, 83024 Rosenheim Tel.: +49 (0) 8 031 / 20 57 23 E-Mail: ambulante.hilfen.rosenheim@caritasmuenchen.de www.caritas-ambulante-hilfen-rosenheim.de Servicewohnen für Seniorinnen und Senioren im Kaiserhof Rosenheim Ein Angebot der Caritas in Stadt und Landkreis Rosenheim Kaiserstraße 15, 83022 Rosenheim Tel.: +49 (0) 80 31 / 1 80 95 20 Mobil: +49 (0) 151 / 23 57 29 90 BetreutesWohnen – Haus LUITPOLDI Wittelsbacherstraße 9 / Schmettererstraße 1 83022 Rosenheim Informationen: Bayerisches Rotes Kreuz Tegernseestraße 5, 83022 Rosenheim Tel.: +49 (0) 8 031 / 30 19 13 7. Demenzzentrum Rothenfußer-Wohngemeinschaft Was unterscheidet dieseWohnformvonanderen? Leben in einer familienähnlichen Gemeinschaft, Förderung der alltagspraktischen Kompetenzen, prinzipielles Bleiberecht bis zum Lebensende, selbst zu möblierendes Zimmer, von der Bewohnergemeinschaft gemeinschaftlich zu nutzende und zu gestaltende Räume, Garten- und Freiflächen, Schutz und Sicherheit in der Obhut eines kompetenten und ein- fühlsamenWohngemeinschaftsteams. Die Kosten können bei Bedarf vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Das Konzept der Rothenfußer-Wohngemeinschaften ist ein zukunftsweisendes Lebensmodell für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung. In zwei Wohngebäuden betreibt die Jacob und Marie Rothenfußer-Gedächtnisstiftung am- bulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung. In den Wohngemeinschaf- ten werden jeweils acht Personen rund um die Uhr betreut und gepflegt. Im Mittelpunkt steht die Gestaltung des ganz normalen Alltags: Es wird gemeinsam eingekauft und das Essen zu- bereitet,Wäsche gewaschen und gebügelt, aber es werden auch Spaziergänge undAusflüge gemacht. Jeder Bewohner soll, ausgehend von den individuellen Fähigkeiten, seinen Alltag selbst bestimmen und gestalten können. Die Rothenfußer-Wohngemeinschaft ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft im Sinne des Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Die Bewohner sind Mieter und haben das Hausrecht. Den An- gehörigen und gesetzlichen Vertretern obliegt es, für die Ausgestaltung der Interessen des Einzelnen in der Gemein- schaft zu sorgen. Regelmäßig treffen sie sich untereinander i m Angehörigengremium (evtl. auch gemeinsam mit dem Pflege- und Betreuungsdienst und demVermieter), um sich auszutauschen, über die Situation in der Wohngemein- schaft zu sprechen und Entscheidungen und Lösungen zu suchen, wenn dies die Gegebenheiten erfordern. Die Bewohner werden rund um die Uhr betreut und gepflegt durch ein Wohngemeinschaftsteam der Nachbarschafts- hilfe Rosenheim e. V. Jeder Bewohner erhält einen Mietvertrag für ein Bewoh- nerzimmer und anteilig für die gemeinschaftlich genutzten Räume. Vermieter ist die Jacob und Marie Rothenfußer-­ Gedächtnisstiftung. Die Bewohner sollen bis zum Lebensende in der Wohngemeinschaft verbleiben, auch wenn Schwerstpflegebedürftigkeit eintritt. Die Nachbarschaftshilfe Rosenheim e. V. widmet sich seit langem der Aufgabe, die Situation dementer Menschen und derer pflegenden Angehörigen in Rosenheim und

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