Informationen für den Trauerfall der Stadt Rottweil

DIE BESTATTUNG | 11 „Jeder Mensch ist einzigartig, ist unersetzbar.“ (Autor unbekannt) Jeder hat das Recht, ein Bestattungsinstitut selbst auszuwählen, und jeder Bestatter darf auf jedem Friedhof eine Trauerfeier gestalten. Durch Beratungen zur Bestattungsvorsorge kann sich im Bestattungsinstitut jeder informieren und seine Festlegungen treffen. In jedem Fall sollte durch das Gespräch mit dem Bestatter eine „Qualitätsprüfung vor Ort“ stattfinden. Entscheiden sollte man sich für einen seriösen Bestatter mit trans- parentem Preis-Leistungs-Verhältnis und menschlicher sowie fach- licher Kompetenz. Vereinbaren Sie und gestalten Sie mit ihm die für Sie wichtigen Inhalte und Botschaften an Ihre Angehörigen und Freunde. Besprechen Sie und aktualisieren Sie diese Wünsche mit Ihren Angehörigen und Freunden. Schließen Sie insbesondere Kinder und Enkelkinder dabei nicht aus. D ie B estattung

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