Informationen für den Trauerfall der Stadt Rottweil

DIE BESTATTUNG | 13 DIE VERSCHIEDENEN FORMEN DER BESTATTUNG In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Ver- storbenen. Rechtlich bindend sind die getroffenen Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Die Entscheidung über eine Bestattungsform, den Ort und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Auch bei den Ruhezeiten gibt es Unterschiede. So beträgt die Ruhezeit für Erdbestattete 25 Jahre und bei Aschen dagegen 15 Jahre. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anla- gen die entsprechende Gebührenordnung zur Friedhofssatzung. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Neues Rathaus Zimmer 316 Bruderschaftsgasse 4 78628 Rottweil Telefon: 0741 494-237 Ihre Friedhofsverwaltung

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