Informationen für den Trauerfall der Stadt Rottweil

4 | WAS IST ZU TUN? W as ist zu tun ? „Wenn ihr mich sucht, sucht mich in eurem Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“ Antoine de Saint-Exupéry Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen und Entscheidungen von einem Moment auf den anderen treffen. Die Verstorbenen dürfen min- destens 24 Stunden zu Hause bleiben. Es ist wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen gibt, die hilfreich zur Seite stehen, die Ausrichtung der Bestattung übernehmen und auch die erforderlichen Formalitäten bei Behörden, der Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung erledigen. Diese Formalitäten können die Angehörigen zum größten Teil aber auch selbst durchführen. Wichtig ist, dass Angehörige oder Freunde wissen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind. WAS MUSS ICH SOFORT REGELN? Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung ein- getreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst. Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen:

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