Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rottweil

BESTATTUNGSBROSCHÜRE informationen für den trauerfall

CHARTA FRIEDHOFSKULTUR • Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung auf dem Friedhof und ein anerkennendes Gedenken. • Die Friedhofskultur in Deutschland ist ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. • Unsere gewachsenen Trauerrituale – mit der Beisetzung auf dem Friedhof als zentralem Handlungsrahmen – sichern in zeitgerechter Form den würdigen • Abschied und helfen Menschen, Tod und Trauer zu verarbeiten. • Als Orte der Begegnung und des gemeinsamen Erinnerns sind Friedhöfe unersetzbare soziale Räume, die allen zugänglich sind. • Friedhöfe sind identitätsstiftende Kulturräume unserer pluralistischen Gesellschaft mit großer verbindender Kraft. • Friedhöfe bieten Menschen wertvollen Raum, ihren Glauben zu leben und zu gestalten. • Als Grünanlagen tragen Friedhöfe aktiv zum Klima- und Naturschutz bei und sind Orte der Biodiversität. • Gräber als kleine Gärten der Erinnerung mit einem Gedenkstein zu gestalten, ist eine einzigartige Kulturform, die Wertschätzung gegenüber Verstorbenen ausdrückt und Trauer durch aktives Handeln unterstützt. • Als sich selbst stets fortschreibende Geschichtsbücher sind Friedhöfe von hoher historischer Bedeutung und denkmalgerecht zu pflegen. • Grabstätten und Denkmäler für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sind tragende Säulen der Erinnerungskultur, die zum Frieden mahnen sowie zur Verständigung zwischen Nationen und Kulturen beitragen. • Die Friedhofskultur in Deutschland als Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO zu erhalten, an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten und weiterzuentwickeln, ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.

Vorwort des Oberbürgermeisters LIEBE MITBÜRGERINNEN, LIEBE MITBÜRGER, einen Menschen endgültig zu verabschieden, ist vielleicht mit das Schwierigste im Leben. Es ist nie die richtige Zeit, nie der richtige Tag, nie alles gesagt und es ist immer zu früh. Doch bleiben wundervolle Gedanken, Erinnerungen und Worte, die einen Menschen unvergessen bleiben lassen. Der Friedhof bietet Raum und Zeit für Erinnerungen und Begegnungen. Die Friedhofskultur in Deutschland zählt seit März 2020 zum Immateriellen Kulturerbe. Damit hat die Deutsche UNESCO Kommission die Bedeutung des Friedhofswesens für unsere Gesellschaft auf besondere Weise gewürdigt. Die Friedhofskultur in Deutschland schafft einen wichtigen Sozialraum. Unsere Friedhofskultur überwindet Grenzen der Religionsgemeinschaften. Unterschiedliche Religionen befinden sich in friedlicher Nachbarschaft. Friedhöfe sind Orte des Friedens, Orte an denen die Menschenwürde Tote und Lebende verbindet, an denen sich viele Hinterbliebene dem verstorbenen Menschen nahe fühlen. Sie sind Orte gegen das Vergessen. Und doch, in dieser schweren Zeit muss eine Vielzahl wichtiger Entscheidungen getroffen werden. Bekannte und Freunde sind über den Todesfall zu informieren, die Beisetzung muss organisiert werden, Formalitäten müssen erledigt werden. Meistens steht man diesen Aufgaben unvorbereitet gegenüber. Diese Broschüre soll Ihnen gerade in dieser schwierigen Zeit eine Hilfestellung bieten. Wenn Sie in diesen Tagen um einen lieben Menschen trauern, wünsche ich Ihnen viel Kraft und Zuversicht. Ihr Dr. Christian Ruf Oberbürgermeister VORWORT | 1 „... Jeder einzelne Mensch ist schon eine Welt, die mit ihm geboren wird und mit ihm stirbt, unter jedem Grabstein liegt eine Weltgeschichte.“ Heinrich Heine

Wir, das Team von „Steinhandwerk Moosmann“, sind Ihre verlässlichen Partner in Sachen Naturstein. Aus Ihren Ideen und Vorstellungen wird mit unserer Kompetenz, Kreativität und Erfahrung ein individuelles Unikat. Wir fertigen für Sie einzigartige Grabmale von klassisch, traditioneller Bearbeitung bis hin zu modernen, zeitgenössischen Formen und nutzen hierfür hauptsächlich höchstqualitativen, europäischen Naturstein. Zudem fertigen wir exklusive Brunnen und Skulpturen für Ihr Haus und Garten an. 100% Handarbeit! Nachhaltigkeit und umweltbewusstes Handeln liegen uns sehr am Herzen, daher bieten wir auch eine Umarbeitung Ihrer Naturstein-Produkte an, um diesen eine neue Funktionalität zu geben. Handwerkliche Grabmale – Urnengrabmale – Einzelgrabmale Rasengrabmale – Familiengrabmale – Schriftgestaltung Brunnen – Skulpturen – Restaurierung Kay Moosmann • Neckartal 120 • 78628 Rottweil Tel: +49 (0)160/8124626 Mail: Steinhandwerk@outlook.de www.steinhandwerk-moosmann.com

INHALTSVERZEICHNIS | 3 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! BESTATTUNGSBROSCHÜRE informationen für den trauerfall Inhaltsverzeichnis Vorwort des Oberbürgermeisters. . . . . . . . . . . . . . . . 1 Was ist zu tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wasmussichsofortregeln?...........................5 Was ist später zu erledigen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Anzeige beim Standesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 Erforderliche Urkunden für die Eintragung indasSterbebuch...................................7 Sterbeurkundebeantragen............................7 Kurzgefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7 Die Trauerfeier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Kirchengemeinden in Rottweil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 Blumenschmuck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Grabbetreuung.....................................9 DieBestattung............................. 11 Die verschiedenen Formen der Bestattung . . . . . . . . . . . . . . . 12 Folgende Grabarten werden angeboten . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Reihengrab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Wahlgrab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Urnengemeinschaftsgrab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Sarggemeinschaftsgrab...........................14 Rasengrab.....................................15 Baumgrab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kindergrab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15 Frühchenfeld...................................15 DerFriedhof............................... 16 Ruhe-Christi-Friedhof...............................16 Friedhof Altstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Friedhof Bühlingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 FriedhofFeckenhausen..............................17 Friedhof Göllsdorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 FriedhofHausen...................................17 Friedhof Neufra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 FriedhofNeukirch..................................17 Friedhof Zepfenhan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Jüdischer Friedhof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 … die Bedeutung von Kunst an Trauerorten . . . . . . 18 Vorsorgeregelung...........................19 Treuhandkonto....................................19 Inserentenverzeichnis........................20 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

4 90 In Zeiten der Trauer sorgsam betreut In den schweren Stunden des Abschieds stehen wir Ihnen Rund um die Uhr begleitend und einfüh zur Seite. Wir kümmern uns um die Abholung und Versorgung Ihres lieben Verstorbenen und engag für Sie die Bestatung, sodass Sie würdevoll Abschied nehmen können. Gerne beraten wir Sie auch kostenlos zum Thema Bestatungsvorsorge. Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar unter: 0741 23666 Unsere Standorte: Rotweil, Niedereschach, Oberndorf, Trossingen und Donaueschingen Unser Hafa-Team – Ihre Ansprechpartner Besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage: www.bestatungen-hafa.de E-Mail: info@bestatungen-hafa.de In Zeiten der Trauer sorgsam betreut In den schweren Stunden des Abschieds stehen wir Ihnen Rund um die Uhr begleitend und einfühlsam zur Seite. Wir kümmern uns um die Abholung und Versorgung Ihres lieben Verstorbenen und engagieren für Sie die Bestatung, sodass Sie würdevoll Abschied nehmen können. Gerne beraten wir Sie auch kostenlos zum Thema Bestatungsvorsorge. Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar unter: 0741 23666 Unsere Standorte: Rotweil, Niedereschach, Oberndorf, Trossingen und Donaueschingen Unser Hafa-Team – Ihre Ansprechpartner Besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage: www.bestatungen-hafa.de E-Mail: info@bestatungen-hafa.de In Zeiten der Trauer sorgsam betreut In den schweren Stunden des Abschieds stehen wir Ihnen Rund um die Uhr begleitend und einfühlsam zur Seite. Wir kümmern uns um die Abholung und Versorgung Ihres lieben Verstorbenen und engagieren für Sie die Bestatung, sodass Sie würdevoll Abschied nehmen können. Gerne beraten wir Sie auch kostenlos zum Thema Bestatungsvorsorge. Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar unter: 0741 23666 Unsere Standorte: Rotweil, Niedereschach, Oberndorf, Trossingen und Donaueschingen Unser Hafa-Team – Ihre Ansprechpartner Besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage: www.bestatungen-hafa.de E-Mail: info@bestatungen-hafa.de

Was ist zu tun? | 5 v Bestattungsform und Grab festlegen (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Gemeinschaftsgrab, o. a.) v Sarg und Ausstattung auswählen v Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung festlegen; gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereiste Verwandte organisieren v Terminabsprache mit Pfarrer oder Trauerredner v Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten v Bestattungsablauf besprechen mit nahen Angehörigen, Bestatter, Pfarrer oder Trauerredner sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (z. B. Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.) v Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen Was ist zu tun? WAS IST ZU TUN? | 5 „Wenn ihr mich sucht, sucht mich in eurem Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“ Antoine de Saint-Exupéry Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen und Entscheidungen von einem Moment auf den anderen treffen. Die Verstorbenen dürfen mindestens 24 Stunden zu Hause bleiben. Daher ist es wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen gibt, die hilfreich zur Seite stehen, die Bestattungsunternehmen können – der an sie gerichteten Wünsche – die Ausrichtung der Bestattung übernehmen und auch die erforderlichen Formalitäten bei Behörden, der Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung erledigen. Diese Formalitäten können die Angehörige zum größten Teil aber auch selbst durchführen. Wichtig ist, dass Angehörige oder Freunde wissen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind. WAS MUSS ICH SOFORT REGELN? v Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies vom Pflegepersonal veranlasst v Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen: v Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeorts ausstellen lassen

6 | Was ist zu tun? v Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen v Gewerbe abmelden v Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden v Post umbestellen v Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern v Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen v Mitgliedschaften und Abonnements kündigen v Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten v Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen v Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären ANZEIGE BEIM STANDESAMT Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag, dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Der Todesfall wird in das Sterberegister eingetragen. Standesamt Rottweil im Alten Rathaus, Hauptstraße 21-23 Tel. 0741 494-208 E-Mail: standesamt@rottweil.de Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch 08:30 Uhr – 11:30 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Freitag nur nach vorherige Terminvereinbarung Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen. v Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben v Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen v Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren v An Trauerkleidung denken WAS IST SPÄTER ZU ERLEDIGEN? v Mit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen v Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden v Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen v Rentenanspruch geltend machen v Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen v Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden v Erbschein beantragen beim Nachlassgericht v Wohnung kündigen, Übergabe regeln v Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren Sonne Göllsdorf Jungbrunnenstraße 2 | 78628 Rottweil-Göllsdorf Tel.: 07 41 / 17 54 96 00 Mo./Do./Fr. 11.00 - 24.00 Uhr Samstag 10.00 - 24.00 Uhr Sonntag 10.00 - 22.00 Uhr Ruhetag: Di. u. Mi. Mittagstisch: Mo./Do./Fr.

Was ist zu tun? | 7 KURZGEFASST v Bei Ledigen: Geburtsurkunde v Bei Verheirateten: Heiratsurkunde v Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners v Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil und evtl. Heiratsurkunde ERFORDERLICHE URKUNDEN FÜR DIE EINTRAGUNG IN DAS STERBEBUCH v Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes v Bei mündlicher Anzeige des Todesfalles: Der Personalausweis des Anzeigenden v Bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder das Familien- stammbuch v Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden sind nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. STERBEURKUNDE BEANTRAGEN Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument bei jedem Todesfall. Als Angehörige eines Verstorbenen benötigen Sie eine Sterbeurkunde, um Ihre Rechte als Hinterbliebene und Erben geltend zu machen. Bei einem Todesfall im Ausland können Sie eine Sterbeurkunde über die deutsche Botschaft im betreffenden Land beantragen. Die Botschaft erledigt für Sie die notwendigen Formalitäten. • Die Sterbeurkunde ist ein offizielles Dokument, das den Tod eines Menschen, den Todeszeitpunkt und den Sterbeort bescheinigt. • Sie wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. • In der Regel kontaktiert der Bestatter das Standesamt und gibt die Ausstellung der Sterbeurkunde in Auftrag. Für Sie als Angehörige ist dies der einfachste Weg. • Sie können auch selber die Ausstellung der Sterbeurkunde beantragen. • Bei ungeklärter oder nicht natürlicher Todesursache ermittelt die Polizei den Todesfall. © Joachim Pfeiffer

8 | Die Trauerfeier Die Trauerfeier Wenn Tausend Sterne am Himmel stehn, schau hinauf, du kannst sie sehen, der hellste, das bin ich, schau hinauf und denk an mich. (Autor unbekannt) Die nächsten Angehörigen können direkt oder über das Bestattungsunternehmen mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Kirchengemeinden in Rottweil: Katholische Kirchengemeinde Rottweil, Hausen, Neukirch: Münsterpfarramt Telefon: 0741 9423511 E-Mail: HlKreuz.Rottweil@drs.de Altstadt, Bühlingen, Neufra: Pfarramt St. Pelagius, Telefon: 0741 21263 Email, StPelagius.Rottweil@drs.de Göllsdorf, Feckenhausen, Zepfenhan: Pfarramt Göllsdorf, Telefon: 0741 21833 E-Mail: StFranziskusXaverius.Goellsdorf@drs.de Feckenhausen, Zepfenhan auch: Pfarramt Wellendingen, Telefon: 07426 1285 E-Mail: st.ulrichwellendingen@web.de Evangelische Kirchengemeinde Gemeindebüro: Ruhe-Christi-Straße 21, 78628 Rottweil Telefon: 0741 17500310 E-Mail: gemeindebuero.rottweil@elkw.de Jüdische Gemeinde Telefon: 0741 9420878 E-Mail: ikg.rottweil@gmx.de Islamische Gemeinde Herr Mustafa Keskinsoy, Telefon: 0163 7722061 E-Mail: info@ditib-rw.de Für Menschen, die keine kirchliche Beerdigung wünschen Trauerreden für Menschen die keine konfessionell gebundene Trauerfeier wünschen. Kontakt: Über die Bestatter anfragen © Joachim Pfeiffer

Die Trauerfeier | 9 BLUMENSCHMUCK Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen – für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum. GRABBETREUUNG Sie wohnen weit entfernt von der Grabstätte eines Verwandten oder fühlen sich nicht in der Lage, das Grab neu anzulegen und sachgemäß zu pflegen? Friedhofsgärtner können dies für Sie übernehmen. Nach einer ausführlichen Beratung und der Festsetzung der Leistungen legt das geschulte Personal das Grab an. Die Friedhofsgärtner wählen – in Absprache mit Ihnen – eine Rahmenbepflanzung aus. Achten Sie dabei auf die Lage des Grabes (Sonnen- oder Schattenlage). Zur Anpflanzung zählt auch die Anlage des Grabes in der vorgeschriebenen Größe und das fachgerechte Anlegen des Grabhügels. Damit das Grab sauber und gepflegt bleibt, bedarf es auch einer geeigneten Pflege, die eine ausreichende Bewässerung und einen fachmännischen Pflanzenschnitt beinhaltet. Außerdem muss regelmäßig Unkraut entfernt werden. Eine Alternative bietet die Grabpflege über die Württembergische Genossenschaft. Mit der Dauergrabpflege übernimmt der Friedhofsgärtner die sorgfältige und fachgerechte Pflege eines Grabes, so lange Sie es wünschen, ohne Kostensteigerung und mit garantierter Qualität. Dafür sorgt die Württembergische Friedhofsgärtner Genossenschaft mit unabhängigen und regelmäßigen Kontrollen. Die Kosten richten sich nach den gewünschten Leistungen. Gezahlt wird einmalig nach Erhalt der Rechnung an die Württembergische Genossenschaft.

10 Trauerfloristik und Dauergrabpflege Schöne Gräber für Jahrzehnte Beim Friedhof | Königstraße 60 78628 Rottweil | Tel.: 0741 12614 E-Mail: info@gaertnerei-linder.de Erkennen Sie den Wert eines schönen Abschieds. www.lw-schmetterling.de Erkennen Sie den Wert eines schönen Abschieds. www.lw-schmetterling.de Erkennen Sie den Wert eines schönen Abschieds. www.lw-schmetterling.de Hauptstraße 40 78628 Rottweil Erkennen Sie den Wert eines schönen Abschieds. www.lw-schmetterling.de Roland Holzer Steinbildhauermeister Seegasse 15, 78655 Dunningen-Seedorf Telefon 0 74 02/92 00 90 Fax 0 74 02/9 20 09 29 info@holzer-natursteine.de www.holzer-natursteine.de „Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.“ (Albert Schweitzer)

Die Bestattung | 11 „Die Erinnerung ist ein Fenster durch das ich Dich sehen kann, wann immer ich will.“ (Autor unbekannt) Jeder hat das Recht, ein Bestattungsinstitut selbst auszuwählen und jeder Bestatter darf auf jedem Friedhof eine Trauerfeier gestalten. Entscheiden soll man sich für einen seriösen Bestatter mit transparentem Preis-Leistungsverhältnis und menschlicher sowie fachlicher Kompetenz. Vereinbaren und gestalten Sie mit Ihm die für Sie wichtige Inhalte und Botschaften an Ihre Angehörigen und Freunde. Besprechen und aktualisieren Sie diese Wünsche mit Ihren Angehörigen und Freunden. Schließen Sie insbesondere Kinder und Enkelkinder dabei nicht aus. Die Bestattung © Joachim Pfeiffer

12 | Die Bestattung DIE VERSCHIEDENEN FORMEN DER BESTATTUNG In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Rechtlich bindend sind die getroffenen Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Die Entscheidung über eine Bestattungsform, den Ort und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Auch bei den Ruhezeiten gibt es Unterschiede. So beträgt die Ruhezeit für Erdbestattete 25 Jahre und bei Aschen dagegen 15 Jahre. Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung. Für die Benutzung des Friedhofs sowie seine Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Gebührenordnung zur Friedhofssatzung. Ihre Friedhofsverwaltung ist für Sie da Neues Rathaus, Zimmer 316 Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil Telefon: 0741 494-398 E-Mail: friedhofsverwaltung@rottweil.de

Die Bestattung | 13 FOLGENDE GRABARTEN WERDEN ANGEBOTEN (Reihengrab = Einzelgrab, Wahlgrab = Familiengrab) Wahlgräber Nutzungsrecht 30 Jahre Urnenwahlgräber Nutzungsrecht 30 Jahre Rasenwahlgräber Nutzungsrecht 30 Jahre Wahlgräber für muslimische Beisetzungen Nutzungsrecht 30 Jahre Reihengräber Verfügungsrecht 25 Jahre Urnenreihengräber Verfügungsrecht 15 Jahre Urnengemeinschaftsgräber Verfügungsrecht 15 Jahre Sarggemeinschaftsgräber Verfügungsrecht 25 Jahre Baumgräber Nutzungsrecht 15 Jahre Kindergräber Nutzungsrecht 15 Jahre Grabfeld für tot geborene Kinder und Föten mit einem Gewicht unter 500 Gramm Verfügungsrecht 15 Jahre „Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus, flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Haus ...“ Joseph von Eichendorff

14 | Die Bestattung je nach Angebot auf dem jeweiligen Friedhof ein- und mehrteilige Einfach- oder Doppeltiefgräber sein. URNENGEMEINSCHAFTSGRAB Der Bestattungsplatz für die Urne wird für die Dauer der Ruhezeit (15 Jahre) zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Das Urnengemeinschaftsgrab wird durch die Friedhofsverwaltung angepflanzt, gepflegt und abgeräumt. Pflanzungen und Grabschmuck sind nicht gestattet. Der Grabstein ist mit den Namen der Verstorbenen beschriftet. SARGGEMEINSCHAFTSGRAB Das Sarggemeinschaftsgrab wird unter einem Rasenfeld angelegt. Eine Verlängerung der Ruhezeit (25 Jahre) ist nicht möglich. Pflanzungen und Grabschmuck sind nicht gestattet. Der Grabstein ist mit den Namen der Verstorbenen beschriftet. REIHENGRAB Ein Reihengrab ist eine Grabstätte für Erdbestattungen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt wird. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vorher öffentlich und/oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gegeben. WAHLGRAB Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, denen Nutzungsrecht verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag und bei mehreren Grabstellen nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Wahlgräber können

Die Bestattung | 15 RASENGRAB Ein Rasengrab ist ein Wahlgrab in Sonderlage und wird auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen, die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag möglich. Die Pflege des Rasengrabes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Pflanzen und Grabschmuck auf dem Grab sind nicht gestattet. Es darf ein Grabstein gesetzt werden. BAUMGRAB Ein Baumgrab ist ein Wahlgrab in Sonderlage und wird auf Antrag auf die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen, die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag möglich. Die Pflege des Baumgrabes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Pflanzen und Grabschmuck auf dem Grab sind nicht gestattet. Auf dem Grabstein befinden sich die Namen der Verstorbenen. KINDERGRAB Ein Kindergrab wird für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren zugeteilt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist auf Antrag möglich. FRÜHCHENFELD Auf dem Ruhe-Christi-Friedhof wird ein Bestattungsfeld für Kinder angeboten, die bei der Geburt bereits tot waren und aufgrund ihres geringen Gewichtes – unter 500 g – nicht bestattungspflichtig sind. Hier ist sowohl die Gemeinschaftsbestattung als auch die Individualbestattung möglich. Die Gemeinschaftsbestattung findet einmal im Jahr statt. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer Lage nach bestimmten Grabstätten, an Wahlgräber, an Ehrengräber oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

16 | Der Friedhof „Du siehst die leuchtende Sternschnuppe nur dann, wenn sie vergeht.“ Friedrich Hebbel Der Tod ist ein Abschied, der tiefste Einschnitt in unser Leben und das unserer Familien. Und so verschieden Menschen sind, so verschieden nehmen wir auch von ihnen Abschied. So liegt es nahe, die Friedhöfe so zu gestalten, dass sie der Vielfalt der Menschen entsprechen. Auch als Parkanlagen bieten sie den Besuchern eine Rückzugsmöglichkeit, eine grüne Oase – einen Ort gegen das Vergessen. Die Stadt Rottweil unterhält insgesamt 10 Friedhöfe. Die Halle auf dem Ruhe-Christi-Friedhof steht für alle Friedhöfe zur Verfügung. RUHE-CHRISTI-FRIEDHOF Königstraße Der Ruhe-Christi-Friedhof in der Königstraße, ist der älteste Fried- hof und der Hauptfriedhof von Rottweil. Er wurde im Jahr 1832 angelegt. Mit seinem reichlichen und teilweise alten Baumbestand vermittelt er einen parkähnlichen Eindruck. Die denkmalgeschützte Friedhofskapelle wurde in den Jahren 1930/31 errichtet. Sie enthält neben der Aussegnungshalle 2 Aufbahrungsräume und eine Kühlzelle. FRIEDHOF ALTSTADT Römerstraße Der Friedhof Altstadt an der Römerstraße wurde im Jahr 1834 seiner Bestimmung übergeben. Es gibt dort keine Aussegnungshalle. Der Friedhof

Der Friedhof | 17 FRIEDHOF ZEPFENHAN Kepplerstraße Der Friedhof Zepfenhan lag schon vor 1802 bei der Pfarrkirche St. Nikolaus und wurde im Jahr 1870 erweitert. Hundert Jahre später, im Jahr 1970 wurde die Aussegnungshalle eingeweiht. JÜDISCHER FRIEDHOF Hoferstraße Der Jüdischer Friedhof wurde im Jahr 1850 am heutigen Platz angelegt. Zuvor wurden die Rottweiler Juden auf den jüdischen Friedhöfen in Mühringen und Hechingen bestattet. Zur Anlage der Gräber wurde die aus dem Herrnhütischen Königsfeld bekannte Sitte übernommen, durch gleichförmige, leicht schräg liegende Grabsteine die Gleichheit aller Menschen im Tod auszudrücken. Des Weiteren haben Friedhöfe für die Kommune eine kulturelle Funktion. Auf den Friedhöfen befinden sich Grabstätten bekannter Familien und Persönlichkeiten. Ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. FRIEDHOF BÜHLINGEN Eckhofstraße Der Friedhof Bühlingen an der Eckhofstraße wird seit dem Jahr 1836 belegt. Es gibt dort keine Aussegnungshalle. FRIEDHOF FECKENHAUSEN Gartenstraße Der Friedhof von Feckenhausen befand sich nach Gründung der Pfarrei bei der Kirche und wurde später an seinen heutigen Platz in der Gartenstraße verlegt. Es gibt dort keine Aussegnungshalle. FRIEDHOF GÖLLSDORF Friedhofstraße Der Friedhof von Göllsdorf ist seit dem Jahr 1838 an seinem heutigen Platz an der Friedhofstraße. Auf dem Friedhof gibt es eine Aussegnungskapelle aus dem Jahr 1961. FRIEDHOF HAUSEN Horgener Straße Der Friedhof Hausen wurde im Jahr 1837 aus der Dorfmitte ausgesiedelt und an seinem heutigen Platz angelegt. Es gibt dort keine Aussegnungshalle. FRIEDHOF NEUFRA Anton-Küster-Straße Der Friedhof Neufra wurde im Jahr 1836 an seinem heutigen Platz angelegt. Die Aussegnungshalle wurde im Jahr 1969 errichtet. FRIEDHOF NEUKIRCH Friedhofweg Der Friedhof Neukirch wurde im Jahr 1844 am heutigen Platz angelegt und schon im Jahr 1869 erweitert. Die Aussegnungshalle wurde im Jahr 1972 errichtet.

18 | … die Bedeutung von Kunst an Trauerorten … die Bedeutung von Kunst an Trauerorten Unserer Trauer um einen geliebten Menschen und dessen Verlustes gibt das Grabmal Ausdruck. So wurden seit je her Grabstätten zu besonderen kunstvollen Gedenkorten. Kunst hat die Fähigkeit Unsagbares darzustellen, Emotionen und Gefühle zu formulieren. Sieht man das Bildnis des jungen, sich an das Grab lehnenden Mädchens an, dann sagt Ihr Ausdruck mehr wie 1000 Worte. In der Ästhetik des Kunstwerks kann sich eine Brücke zum Ewigen bilden. In Ihrer Schönheit zeigt sich etwas vom Überirdischen, als wollte sie uns sagen: „Sprich nicht voller Kummer von meinem Weggehen, sondern schließe deine Augen, und du wirst mich unter euch sehen, jetzt und immer“. Auch zeitgenössische Kunst trägt da einen großen Teil dazu bei. Die Flügel innerer Sehnsucht bei den Ehrengräbern auf dem Rottweiler Friedhof fordern dazu auf, in all unserer Bedrängnis und Trauer, unsere Flügel an zu nehmen, uns selber zu verzeihen und uns selber hochfliegen zu lassen. Im Psalm 139 heißt es: „Und nähme ich die Flügel des Morgenrots und ließe ich mich nieder am Ende des Meeres, auch dort würde deine Hand mich leiten und deine Rechte mich ergreifen. Würde ich sagen: Finsternis soll mich verschlingen und das Licht um mich soll Nacht sein! Auch die Finsternis ist nicht finster vor dir, die Nacht leuchtet wie der Tag, wie das Licht wird die Finsternis“. Kunst ist oft das Einzige was uns überdauert. Von den meisten Hochkulturen unserer Erdgeschichte kennen wir nur noch die Kunstwerke, die sie uns hinterlassen haben. Auch unser Rottweiler Friedhof zählt zu einem der Schönsten, mit unter wegen den vielen kunstvollen Grabzeichen, und der Friedhofshalle.

Vorsorgeregelung | 19 Vorsorgeregelung „Ich kann nicht lange bleiben, flüsterte der Glücksmoment, aber ich lasse Dir die Erinnerung zurück“ Ein Vorsorgevertrag regelt die Beerdigung bereits zu Lebzeiten. Die meisten Vorsorgeverträge beinhalten auch eine finanzielle Absicherung der Bestattungskosten. Einen solchen Vertrag schließen Sie am besten direkt bei einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl ab. Dieses hält damit Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen schriftlich fest. Zwar ist es keine alltägliche Aufgabe über das Ende nachzudenken, es kann aber ein Vorteil sein, alles bereits frühzeitig festzulegen. Mit einem Vorsorgevertrag können Sie alle Details Ihrer Bestattung regeln. Unter anderem können Sie festlegen, welche Bestattungs- und Grabart gewählt werden soll. Auch der Friedhof, auf dem Sie bestattet werden möchten, kann bestimmt werden. Das Dokument kann ebenfalls die Gestaltung der Trauerfeier und des Grabmals beinhalten. Auch die gewünschte Grabpflege, etwa eine Dauergrabpflege, können Sie bereits festlegen. Wie umfangreich und präzise Sie den Vertrag gestalten können Sie selber entscheiden. Nicht alle Details der Bestattung müssen zwingend festgelegt werden. Alle Inhalte des Vorsorgevertrags können natürlich verändert werden, wenn Sie sich als Vorsorgender für etwas anderes entscheiden. Mit der Vorsorge können Sie auch die Kosten und die Finanzierung der Beerdigung festlegen. Um in dieser Hinsicht einen reibungslosen Ablauf im Todesfall zu gewährleisten, ist der Vorsorgevertrag daher besser geeignet als ein Testament, das im Regelfall erst nach der Beisetzung eröffnet wird. Im Zuge des Vertragsabschlusses werden die Bestattungskosten bereits über das Bestattungsunternehmen auf ein Treuhandkonto gezahlt, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei der Vorsorge empfiehlt sich das Einrichten eines Treuhandkontos. Auf diese Weise ist der Kunde bei Insolvenz oder Tod des Bestatters vor dem Verlust des Geldes geschützt. Viele Bestattungsinstitute bieten auch die Möglichkeit einer Finanzierung der Bestattung an. Besprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Bestatter, was für Sie in Frage kommt. Für viele Menschen ist auch eine Sterbegeldversicherung eine gute Wahl, um im Ernstfall gut vorgesorgt zu haben. In diesen Fällen können Sie sicher sein, dass das Finanzielle bereits vor Ihrem Tod geregelt ist. TREUHANDKONTO Was muss ich bei einem Vorsorgevertrag beachten? Achten Sie bei dem Abschluss eines Vorsorgevertrages mit einem Bestattungsunternehmen darauf, dass ein Treuhandkonto eröffnet wird. Bei einem Treuhandkonto bleiben Sie der Kontoinhaber. Damit sind Sie bspw. vor einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt. Ein Treuhandkonto können Sie unter anderem bei Ihrer Hausbank eröffnen. Wer sollte einen Vorsorgevertrag abschließen? Eine Bestattungsvorsorge ist vor allem wichtig, wenn Sie sich eine Feuerbestattung, eine Baumbestattung oder eine Seebestattung wünschen. In diesen Fällen sind bestimmte Verfügungen sehr hilfreich, um Ihren Willen eindeutig zu dokumentieren. Dies gilt ebenso bei anonymen Beisetzungen. Außerdem stellt sich für Ihre Angehörigen nicht das Problem, über Ihre Wünsche zu spekulieren. Im Todesfall müssen diese nur den Bestatter benachrichtigen. Dieser regelt die Bestattung dann in Ihrem Sinne. In Ergänzung zum Vorsorgevertrag können Sie auch eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht unterschreiben, mit der Sie im Ernstfall Behandlungsmethoden im Krankenhaus festlegen bzw. einen Bevollmächtigten bestimmen herunterladen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zu den Themen Vorsorgevertrag und Vorsorge bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

20 | Inserentenverzeichnis Branche Unternehmen Seite Bestattungsinstitut • Bestattungen HAFA • Bestattungshaus Schmetterling • Hertkorn Bestattungen GmbH 4 10 4 Bildhauer • Tobias Kammerer U3 Blumen • Blumen & Gärtnerei Linder 10 Gasthaus • Sonne Göllsdorf 6 Krematorium • Krematorium Villingen-Schwenningen U4 Steinbildhauer • Roland Holzer Natursteine • Steinhandwerk Moosmann 10 2 Steinmetzbetrieb • Bertsch Natursteine 10 Inserentenverzeichnis in Zusammenarbeit mit: Stadt Rottweil, Bauen und Stadtentwicklung, Abteilung Tiefbau, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen lnhalt: Stadt Rottweil, Michèle van Horenbeeck, Friedhofsverwaltung Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Stadt Rottweil, Titel: Joachim Pfeiffer Ansonsten stehen die Bildnachweise in den jeweiligen Fotos. IMPRESSUM 78628031/5. Auflage/2023 Druck: wicher.print.medien.service. (haftungsbeschränkt) Schloßstraße 8 07545 Gera Papier: Umschlag: 2 50 g/m2 Bilderdruck, chlor- und säurefrei Inhalt: 115 g/m2 Bilderdruck, chlor- und säurefrei Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. U = Umschlagseite Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.total-lokal.de.

Atelier & Skulpturengarten Oberrotenstein Oberrotenstein 1, 78628 Rottweil Tel. 0741/12646, Mobil 0171/8369118 info@tobias-kammerer.de www.tobias-kammerer.de TOBIAS KAMMERER MAGISTER ARTIUM „KUNST HAT DIE FÄHIGKEIT UNSAGBARES DARZUSTELLEN UND UNSERER HOFFNUNG UND TRAUER UM EINEN GELIEBTEN MENSCHEN AUSDRUCK ZU VERLEIHEN.“

AmWaldfriedhof 17 · 78056Villingen-Schwenningen Telefon 07720/82-2762 ·Telefax 07720/82-27 59 E-Mail: krematorium@villingen-schwenningen.de www.villingen-schwenningen.de Im Krematorium der Stadt Villingen-Schwenningen, welches seit dem Jahr 2018 in einem neuen Gebäude am Waldfriedhof beheimatet ist, treffen höchste Ansprüche an Technik und Pietät aufeinander. Der zweigeschossige Bau vereint Herzlichkeit mit einer einmaligen Funktionalität, die ihresgleichen sucht. So hat man bereits 2018 in weiser Voraussicht eine zweite Ofenlinie eingeplant, die in diesem Jahr nun auch in Betrieb genommen werden konnte. Durch die steigende Nachfrage nach Feuerbestattungen hat das Krematorium sowohl für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt wie auch für die Bestatter aus der ganzen Umgebung bis weit in die Nachbarlandkreise an Bedeutung gewonnen. Die Würde des Menschen über den Tod hinaus ist das Maß der Dinge für die speziell ausgebildeten Kremationstechniker im Krematorium Villingen-Schwenningen. So haben die Angehörigen im doppelstädtischen Krematorium beispielsweise die Möglichkeit, am Tag der Einäscherung begleitend dabei zu sein. Zudem signalisiert das Prüfsiegel „Kontrolliertes Krematorium“ die Vertrauenswürdigkeit aller Personen, die am Einäscherungsprozess beteiligt sind. Neben den Ansprüchen an Menschlichkeit, Vertrauen und Ethik trägt die Feuerbestattung durch den neuesten Stand der Technik auch den aktuellen Umweltrichtlinien Rechnung. Durch das kompetente und engagierte Team ist die Rückführung einer Urne in rund drei Werktagen nach der Überführung und Genehmigung zur Einäscherung möglich. Die Beisetzung kann somit zeitnah durchgeführt werden. Absolute Zuverlässigkeit ist unsere Maxime, und der große Zuspruch gibt uns Recht.

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