Seniorenwegweiser der Stadt Rottweil

Wohnen im Alter 18 Die Wohnqualität hat einen großen Einfluss auf Lebensfreude, Sozialkontakte und das allgemeine Wohlbefinden. Wenn Sie im Alter in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten, sollten Sie rechtzeitig Ihre Wohnsituation prüfen. So können mit Umbaumaßnahmen bauliche Einschränkungen beseitigt und die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume sowie die Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet werden. Zweckmäßige Umbauten geben Bewohnern nicht nur mehr Sicherheit, sondern erleichtern zugleich Pflegepersonal oder Angehörigen die Pflege. Ziel einer barrierefreien und seniorengerechten Umgestaltung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Zusätzlich besteht bei Bedarf die Möglichkeit, Fahrdienste, Menübringdienste wie „Essen auf Rädern“, Behandlungs- und Krankenpflege sowie haushaltsnahe und handwerkliche Dienste zu buchen. Die ambulante Pflege findet im eigenen Zuhause statt. Je nach Lebenssituation kann sie entweder durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen. Für diejenigen, die weitgehend selbstständig leben möchten, bieten sich zudem verschiedene Wohnmodelle wie beispielsweise betreutes Wohnen, Seniorenwohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser an. Andernteils stehen Ihnen auch Seniorenheime und -residenzen zur Verfügung, die höchsten Komfort und professionelle Betreuung anbieten. Wohnraumanpassung In manchen Lebenssituationen wird der Verbleib in den eigenen vier Wänden zunehmend schwierig. Mit der Zeit werden Stufen und sanitäre Anlagen zum Problemfall. Deshalb müssen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Eine Wohnraumanpassung hilft dabei, den Alltag zu vereinfachen und so die Lebensqualität zu fördern. Ein Treppenlift oder rutschfeste Stufen bieten Sicherheit und Komfort. Das gilt auch für gut erkennbare Haltegriffe und Stützstangen im Bad oder Bewegungsmelder für die Nacht. Wichtig ist, dass alle Stolperfallen beseitigt werden. Lichtschalter mit Sensoren, abgesenkte Hängeschränke in der Küche und der Umbau der Wanne zu einer stufenlosen Dusche sind ebenso hilfreiche Maßnahmen. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutzgesetz stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie von behinderten Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. © Vasyl - stock.adobe.com Wohnen im Alter

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