Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

22 Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraum- berater können Sie sich einen Überblick über die Verän- derungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der bauli- chen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen imRahmen der Pflegeleistungen eineWohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeper- son verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb soll- ten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundi- gen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Telefon: 0361 37700 oder unter www.thueringen.de/th3/tlvwa. ThürModR – Eigenwohnraum (Modernisierung und Instandsetzung) Der Freistaat Thüringen fördert Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Baudarlehens. Die Höhe des Finanzie- rungs- und Fördermög- lichkeiten Erreichen ist einfach. Wenn man dazu verschiedene Möglichkeiten hat. Wir sind für Ihre Fragen und Wünsche auch online da. Probieren Sie es ein- mal von zu Hause aus. ksk-slf-ru.de Darlehens beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kos- ten, maximal jedoch 42.500 Euro. • Thüringer Aufbaubank (TAB) l Gorkistraße 9, 99084 Erfurt Tel. (03 61) 74 47-1 23, Fax (03 61) 74 47-5 59 E-Mail: wohnen@aufbaubank.de Internet: www.aufbaubank.de Thüringer Barrierereduzierungsprogramm – ThürBarR Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Redu- zierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kos- ten, maximal jedoch 10.000 Euro je Wohnung. • Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) l Weimarplatz 4, 99423 Weimar Tel. (03 61) 37 70 0, Fax (03 61) 37 73 71 90 E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de Internet: www.thueringen.de/th3/tlvwa/ Fortsetzung auf S. 24 © highwaystarz - Fotolia

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