Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

24 Sozialhilfe Zuschuss im erforderlichen Umfang l = Quellenverweis/Bemerkung/Informationen Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich. Recht und Steuern Rentner müssen Steuern zahlen, wenn sie mit ihrem zu ver- steuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Das gilt seit dem 1. Januar 2005 mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Allerdings muss nicht jeder Euro versteht werden, der über dem Grundfreibetrag liegt, da jedemRentner ein Rentenfreibetrag zusteht. Wie viel Steuern tatsächlich zu zahlen sind, hängt vom Renteneintritt ab. Für 2005 und früher galt, dass 50 Prozent der Rente versteuert wird. Danach steigt der Wert um zwei Prozentpunkte im Jahr und ab 2020 um einen Punkt, sodass seit 2019 78 Prozent der Rente steuerpflichtig geworden ist. Seit 2020 liegt der Wert bei 80 Prozent. Ab 2040 wird jede Rente zu 100 Prozent ver- steuert werden. Auch alle anderen Einkünfte werden besteu- ert wie beispielsweise Mieteinkünfte. Jedoch können auch Rentner genau wie Arbeitnehmer bestimmte Kosten in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht diese Kos- ten dann vom Jahreseinkommen ab. Absetzbar sind zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits- und Pfle- geheimkosten. Darüber hinaus gibt es noch den Altersentlas- tungsbetrag: Rentner über 64 Jahre können ihre Steuerlast ummaximal 1900 Euro imJahr senken. Die Höhe des Betrags hängt vom Geburtsjahr ab. Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt dieser Betrag. Pflegekassen (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) Pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro (bis 16.000 Euro wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen). Geför- dert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungs- bedürftigen, z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest ins- tallierte Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. • Das Bundesgesundheitsministerium bietet online l Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung www.bmg.bund.de Rentenversicherungsträger (für Angestellte) – Agentur für Arbeit Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft – zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinde- rungsgerechten Wohnung • www.deutsche-rentenversicherung.de l Berufsgenossenschaften – Beschaffung und Erhaltung einer behinde­ rungsgerechten Wohnung – • bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 Prozent • bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für l Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Stiftungen – Je nach Stiftungszweck, hier: selbstständige Lebensführung – • individuelle Förderung • Geldspenden/Beihilfen • www.stiftungsindex.de l © Robert Kneschke – Fotolia

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