Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

29 Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es, sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Die Pflegereform Lange war die Pflegeversicherung auf die körperliche Pflege ausgerichtet. Das hatte zur Folge, dass Demenzerkrankun- gen und psychische Beschwerden bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht oder nur kaum berücksichtigt wurden. So hat die Pflegereform nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige erweitert, sie führte zugleich einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Ziel war es, die Bedürfnisse von Menschen mit einge- schränkter Alltagskompetenz in die Pflegeleistungen mit- einzubeziehen. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden also sowohl körperliche als auch geistige und psy- chische Faktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürf- tig ist, bestimmt der Grad der Selbstständigkeit. Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Demenzkranke und kör- perlich Pflegebedürftige, die ähnlich selbstständig ein- geschätzt werden, den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegekasse. Die Pflegestufen von null bis drei wurden abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständi- gen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist form- los möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung. Der Antragsteller wird von einem Gutachter des Medizini- schen Dienstes der Krankenversicherung anhand eines Fra- gebogens überprüft, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird. Im Gegensatz zur alten Methode, in der die benötigte Pfle- gezeit der jeweiligen Person gemessen wurde, werden im neuen Bewertungssystem Punkte vergeben, die darstel- len, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Eine Hilfe und Unter­ stützung Senioren Gemeinsam für ein besseres Leben Tagespflege Rudolstadt AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH Weststraße 11, 07407 Rudolstadt Tel.: 03672 / 31 41 28 Tagespflege Sitzendorf AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH Schwarzawehrstraße 20, 07429 Sitzendorf Tel.: 036730 / 29 01 25 Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH Rudolstadt e. V. Häusliche Pflege AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH Weststraße 11, 07407 Rudolstadt Tel.: 03672 / 31 43 77 Kinder & Jugendliche Familien Senioren Wohnen & Begegnen Therapieangebote Für den Menschen © Polylooks

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