Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

31 Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unter- schiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Kran- kenkasse und in den örtlichen Pflegestützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Erkundigen Sie sich, ob ambulante Pflegedienste, die neben Pflegeleistungen auch hauswirtschaftliche und sozi- ale Betreuungsangebote bereitstellen, die bessere Wahl wären. Zudem können Sie den Menü-Bringdienst Essen auf Rädern in Anspruch nehmen, welcher Sie täglich mit war- men und frischen Mahlzeiten versorgt. Oder vielleicht sagt Ihnen das Angebot der Tagespflege zu, bei der Siemehrere Tage in der Woche tagsüber eine Einrich- tung besuchen, aber am Abend wieder zu Hause sind. Dort erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern können mit Altersgenossen unterhaltsamen Frei- zeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten nachgehen. Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine willkommene Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Darüber hinaus stehen Ihnen unterschiedliche stationäre Pflegeeinrichtungen zur Auswahl. Wichtige Kriterien sind ten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpas- sung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtun- gen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltendmachen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandsschutz: Falls Pflegebedürf- tige nach der Neuregelung nur noch Anspruch auf geringere Leistungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Diffe- renzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. DurchdieEinführungdesneuenPflegebedürftigkeitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pfle- geversicherung ab seit 1. Januar 2017 um0,2 Prozentpunkte. Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbe- dingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen kön- nen zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschie- dene Pflegearten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebilde- ten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine statio- näre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Die Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“ sind Ihr Partner für Gesund- heit in der Region. Das kommunale Klinikunternehmen in Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hält Kliniken in Saalfeld, Rudolstadt und Pößneck vor – mit einem über- regionalen Versorgungsauftrag und 824 Planbetten. Mit derzeit etwa 1.800 Beschäftig- ten inkl. Auszubildenden, Prakti- kanten und Studenten gehören die Thüringen-Kliniken zu einem der größten Unternehmen in der Region und zu einem der größten Ausbil- dungsbetriebe in Ostthüringen. In Kooperation mit der Medizinischen Fachschule „Georgius Agricola“ wer- den unter anderemGesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelfer ausgebildet. An allen drei Standorten betreuen die Thüringen-Kliniken pro Jahr insge- samt etwa 65.000 stationäre sowie ambulante Patienten. Jährlich wer- den etwa 12.000 Operationen ange- boten. Mit dem Tochterunternehmen MVZ der Thüringen-Kliniken werden mehr als 20 Arztpraxen an sechs Standorten vorgehalten. Damit tra- gen die Thüringen-Kliniken zur Siche- rung der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla bei. Die Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“ Fortsetzung S. 33

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