Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

3 Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grund- sätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oft- mals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neu- bauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und aus- schaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfs- mittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reichweite erleich- tern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individu- ell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürf- nisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Men- schen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestal- Allgemeine Einführung In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehin- derte Erreichbarkeit der Räume als auch die unein- geschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit gezielten Umbaumaßnahmen senio- rengerecht und barrierefrei umgestaltet werden. Ziel einer solchen Wohnraumanpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenstän- digen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. tete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behin- dertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohn- bereiche ungehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Men- schen und Menschen mit körperlichen Einschränkun- gen benötigt, sondern ist für die ganze Familie eine große Erleichterung. Wohnraumanpassung Eine Wohnraumanpassung soll Ihnen oder Ihren Angehö- rigen das selbstständige Leben in Ihrem Zuhause erleich- tern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In etlichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenen Wohnung ohne Wohnraumanpassung schwierig. © Monkey Business – Fotolia

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