Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

a) Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder meh- reren Personen Ihres Vertrauens die Vollmacht, Sie in bestimmten Lebensbereichen zu vertreten bzw. in Ihrem Auftrag zu handeln. Sie und die bevollmächtigte Person müssen bei der Erteilung der Vollmacht voll geschäfts- fähig sein. Eine Vorsorgevollmacht kann für verschiedene Auf- gabenbereiche (z. B. für Gesundheitsfürsorge, Vermö- gensangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Woh- nungsangelegenheiten) oder aber für alle Lebens­ bereiche (sog. Generalvollmacht) erteilt werden. Setzen Sie für verschiedene Bereiche jeweils eigene Bevoll- mächtigte ein, so bedarf es für jeden einer eigenen Vollmacht. Liegt eine wirksame Vollmacht vor, so wird für die darin geregelten Aufgabenbereiche die gericht­ liche Bestellung eines Betreuers vermieden. Die Vorsorgevollmacht ist an keine Form gebunden (z. B. handschriftlich oder mit Computer erstellt). Jedoch dürfen Datum und vollständige eigenhändige Unter - schrift nicht fehlen. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung einer Vollmacht ist nicht allgemein vor - geschrieben, aber stets notwendig, wenn sie etwa zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme berechtigen soll. Die Vorsorge­ vollmacht ist Ihre Willenserklärung, die von Zeit zu Zeit überprüft werden sollte. Wenn sich Ihr Wille geändert hat, ändern Sie auch die Vollmacht. Wollen Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen, lassen Sie sich unbe - dingt das Original zurückgeben. Widerrufen können Sie die Vollmacht nur, solange Sie uneingeschränkt geschäftsfähig sind. Denken Sie daran, dass mehrere Personen von der Ausstellung einer oder mehrerer Vollmachten Kennt - nis haben. Bewahren Sie die Vorsorgevollmacht so auf, dass sie gut auffindbar ist oder hinterlegen sie diese bei Ver trauenspersonen (z. B. Angehörige, Rechtsanwalt, Notar, …). Eine Kopie der Vollmacht können Sie auch beim Betreuungsgericht hinterlegen. Diese wird dann bei der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers herangezogen. Eine Registrierung im Zen - tralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ebenfalls möglich. Damit stellen Sie sicher, dass das Betreuungsgericht sich darüber informieren kann, ob Sie eine Vorsorgevollmacht aufgestellt bzw. gemeldet haben. Die Bundesnotarkammer erhebt für die Registrierung aufwandsbezogene Gebühren nach der Vorsorgeregister-Gebührensatzung. Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Kronenstraße 42, 10117 Berlin oder Postfach 080151, 10001 Berlin Telefon: 0800 3550500, Fax: 030 38386677 E-Mail: info@vorsorgeregister.de Internet: www.vorsorgeregister.de © PhotoSG/ AdobeStock I. Beratungs- und Informationsstellen 26

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