Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, be- tragen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro. Für frei verkäuf liche Medikamente oder nicht verordnete Dienstleistungen sind keine Zuzahlungen fällig. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden auch die im Haushalt lebenden Familienangehörigen berücksich- tigt. Ein gemeinsamer Haushalt gilt auch dann, wenn ein Ehepartner dauerhaft im Pflegeheim ist. Wenn Sie mit Ihren Zuzahlungen die Belastungsgrenze erreicht haben, befreit Sie die Kasse auf Antrag für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen. Sammeln Sie dafür alle Zuzahlungsbelege im Original. Zuviel geleistete Zuzahlungen erstattet die Kasse, wenn Sie einen Antrag stellen. Sie können sich auch im Voraus auf Antrag für das ganze Kalenderjahr von Zuzahlun- gen befreien lassen. Dies ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn das Einkommen bekannt ist und die Belastungs- grenze voraussichtlich überschritten wird. Denn Beträge aus einer Vorauszahlung erstattet die Kasse regelmäßig nicht. Welche Nachweise zu erbringen sind, wann man als chronisch krank gilt und ab welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Befreiung gestellt werden kann, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der Unabhängigen Patientenberatung. d) Krankenkassen: Über 100 gesetzliche Krankenkassen bieten ihre Dienste an. Diverse Anbieter sind jedoch nur in ein- zelnen Bundesländern tätig. Wenn Sie im Saarland wohnen, können Sie aus über 40 Krankenkassen Ihre Mitgliedschaft frei wählen. Diese finden Sie auf der Internetseite des GKV Spitzenverbandes unter www.gkv-Spitzenverband.de, we nn Sie als Suchbegriff „Krankenkassenliste“ eingeben. Bei Ihrer Wahl können Sie abwägen, was für Sie wichtig ist: • die Höhe des Zusatzbeitrages • die über die im Gesetz festgelegten hinausgehenden freiwilligen Leistungen • den Service (z. B. gibt es in Ihrer Nähe eine Geschäfts- stelle?) • Bonusprogramme und Wahltarife Wenn Sie Ihrer Krankenkasse 18 Monate angehört haben, können Sie die Kasse in der Regel wechseln. Genaue Informationen bekommen Sie bei Ihrer Kranken­ kasse oder der Unabhängigen Patientenberatung. Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit der Un- abhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erstellt. Die UPD ist eine gemeinnützige Einrichtung, die zu gesundheitlichen sowie gesundheitsrechtlichen Fragen berät und informiert. Mehr zur UPD und zu den Beratungsmöglichkeiten finden sie unter: https:// www.patientenberatung.de. D ie UPD erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 0117722. 2. Rentenversicherung In der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Alters- renten und Renten wegen Todes unterschieden. Um Anspruch auf eine Rente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit Leistungen gezahlt werden können, ist immer eine Antragstellung erforder- lich. Bei Fragen zur Rente und der Antragstellung sind Ihnen folgende Stellen behilflich: II. Sozialleistungen 39

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