Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

sprechender Antragsformulare bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag muss von dem/der Pflege­ bedürftigen selbst, einem / -r Bevollmächtigten oder dem /der gesetzlichen Vertreter / -in unterschrieben werden. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), ein Pflegegut- achten zu erstellen. Dazu wird der MDK einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Das Ergebnis der Begutachtung wird neben den ärztlichen Unterlagen, wie Kranken- Landeshauptstadt Saarbrücken – Bezirk Halberg und Bezirk West Frau Elke Glaes, Rathaus Brebach Telefon: 0681 905-4420 E-Mail: elke.glaes@saarbruecken.de Landeshauptstadt Saarbrücken – Bezirk Dudweiler Frau Ulrike Schreiner, Rathaus Dudweiler Telefon: 0681 905-2284 E-Mail: ulrike.schreiner@saarbruecken.de Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Mo – Do 8.00 – 20.00 Uhr Telefon: 030 2219110-01 E-Mail: info@bmas.bund.de Internet: www.bmas.bund.de 3. Pflegeversicherung a) Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes (§ 14 Abs. 1 SGB XI) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähig- keiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die kör- perliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforde- rungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, vor- aussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen. b) Feststellung der Pflegebedürftigkeit Voraussetzung ist die Antragstellung bei Ihrer Pflege- kasse. Der Antrag kann formlos oder mittels ent- II. Sozialleistungen 41 © contrastwerkstatt / Fotolia

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