Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

Bestattungskosten Erforderliche Kosten einer Bestattung sind die Kosten für ein den örtlichen Verhältnissen entsprechendes Begräbnis oder eine Feuerbestattung einfacher aber würdiger Art. Die Kosten einer Bestattung werden nur übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zu- gemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz DasWohngeld hilft Haushalten mit geringemEinkommen, die Wohnkosten zu tragen. Menschen, die in einer Miet- wohnung leben, erhalten einen Mietzuschuss. Menschen, die im eigenen Haus wohnen, erhalten einen Lasten­ zuschuss. Die Zahlung von Wohngeld ist abhängig von • Einkommen und Vermögen des Haushaltes • der Zahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder • der Höhe der Miete, wenn Sie zur Miete wohnen • die Höhe der Belastung, wenn Sie im eigenen Haus wohnen Personen, die schon andere Leistungen vom Staat erhalten wie z. B. • „Hartz IV“ Jobcenter (Arbeitslosengeld II) • Leistungen vom Sozialamt zur Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes bzw. • Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-Bafög, Berufs- ausbildungsbeihilfe, BaföG) können kein Wohngeld erhalten. h) Antragstellung und Auskünfte Sozialamt – Regionalverband Saarbrücken Europaallee 11, 66113 Saarbrücken Telefon: 0681 506-4948 und 0681 506-4949 Fax: 0681 506-945001 E-Mail: sozialamt@rvsbr.de, In ternet: www.rvsbr.de 5. Saarbrücker SozialCard Die SozialCard können alle Seniorinnen und Senioren erhalten, welche ihren Wohnsitz in Saarbrücken haben. Darüber hinaus müssen sie im Bezug von Grund­ sicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach Kapitel IV des Sozialgesetzbuches (SGB), Buch XII – Sozialhilfe – beim Regionalverband Saarbrücken (örtlicher Träger der Sozialhilfe) stehen. Nähere Informa- tionen erhalten diese Berechtigten bei ihrer zuständigen Sachbearbeitung. Die SozialCard ermöglicht u.a. die vergünstigte Nutzung des ÖPNV, Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten und kulturelle Veranstaltungen – vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen. Ein Flyer kann an der Infotheke (Rathaus St. Johann), Telefon: 0681 905-1000 oder 905-1225 oder beim Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales im Haus Berlin, Kohlwaagstraße 4, Zimmer 413, Telefon: 0681 905-3275, E-Mail: Kerstin.brandstaetter@saarbruecken.de, an - gefordert werden. 6. Windelbonus Den Windelbonus können alle Senior / -innen erhalten, welche ihren Wohnsitz in Saarbrücken haben und auf Dauer an Inkontinenz leiden (Die Vorlage eines ärzt­ lichen Attestes ist unbedingt notwendig). Auf Antrag beimBürgeramt der Landeshauptstadt oder online unter: https://www.saarbruecken.de/rathaus/buergerservice/ windelbonus/windelbonus, erhalten diese Berechtigten einmal pro Jahr (im Nachhinein) eine Pauschale von 55,00 Euro. Hiermit werden die erhöhten Entsorgungs- kosten abgegolten. II. Sozialleistungen 54

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