Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

7. Schwerbehindertenausweis Jeder, der von einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung betroffen ist, kann einen Schwer- behindertenausweis nach demSozialgesetzbuch IX beim Landesamt für Soziales beantragen. Die Behörde prüft, inwieweit eine Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand vorliegt. Je nach Beeinträchtigungen wird ein Grad der Behinderung festgestellt. Das Ergebnis wird in Form eines Bescheides mitgeteilt. Wurde mindestens ein Grad von 50 Prozent anerkannt, liegt eine Schwerbehinderung im Sinne des Gesetzes vor. Darüber hinaus können noch Merkzeichen für be- stimmte Behinderungen oder besondere Beeinträch- tigungen vergeben werden. Merkzeichen nach der Schwerbehindertenausweis- verordnung sind beispielsweise: • G – erhebliche Gehbehinderung • aG – außergewöhnliche Gebehinderung • B – berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson • H – Hilflosigkeit • RF – Befreiung von Rundfunk- und Fernsehge- bührenpflicht. Wenn Sie mit Ihrem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Merkzeichen und Grad der Schwerbehinderung kön- nen neben verbilligten Eintrittsgeldern zu folgenden Erleichterungen führen: Verbilligte oder kostenfreie Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, steuerliche Vorteile (KFZ-Steuer, Einkommenssteuer), Parker- leichterungen im Straßenverkehr, freie Begleitung im öffentlichen Personenverkehr, Telefonsozialtarif im Festnetz der Telekom, höhere Freibeträge (z. B. beim Wohngeldantrag). Bei weiteren Fragen und für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Landesamt für Soziales Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Telefon: 0681 9978-2181, Fax: 0681 9978-2299 E-Mail: schwerbehinderung@las.saarland.de Internet: www.las.saarland.de Gerne können Sie den Antrag zum Schwerbehinderten- ausweis auch online stellen unter https://gatewaylas.saarland.de/FV/Onlineantrag/ © Colourbox.de II. Sozialleistungen 55

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