Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

4. Teilstationäre Einrichtungen Zu unterscheiden ist die Tages- oder Nachtpflege und die Kurzzeitpflege. Tagespflege bietet sich als Ergänzung zur häuslichen Pflege an, wenn der Verbleib in der eigenen Wohnung daran scheitert, dass nur an bestimmten Tagen die Pflege und Versorgung nicht sichergestellt ist. Tages- pflege kann an einem Tag oder an mehreren Tagen in der Woche genutzt werden. Wurde bereits ein Pflege­ grad anerkannt, ist die Kostenabrechnung teilweise über die Pflegekasse möglich. Alternativ kann auch Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Wegen der geringen Nachfrage können diese nur eine geringe Anzahl von Einrichtungen anbieten. Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete stationäre Pflege. Die Pflegeversicherung sieht dafür Leistun- gen bis zu acht Wochen je Kalenderjahr vor. Wenn die Pflege daheim kurzzeitig nicht möglich ist oder zur Ent- lastung bzw. bei Verhinderung der Pflegeperson, bietet sich Kurzzeitpflege an. Nach einem Krankenhausauf- enthalt kann Kurzzeitpflege ebenfalls sinnvoll sein, wenn der Verbleib im Krankenhaus nicht mehr erforderlich ist, die Voraussetzungen für eine Entlassung in die eigene Wohnung jedoch noch nicht erfüllt sind. Stationäre Pflegeheime bieten häufig Plätze zur Kurz­ zeitpflege an, teilweise werden auch Tagespflegeplätze vorgehalten (Kontaktdaten, siehe Seite 63 nachfolgen- der Punkt 6). Ausschließlich teilstationäre Angebote in Saarbrücken finden Sie u. a. in folgenden Einrichtungen: Ökumenische Sozialstation Halberg – Obere Saar Saargemünder Straße 159 a, 66130 Saarbrücken Telefon: 0681 87610-755, Fax 0681 87610-756 E-Mail: irisdeutsch@tkshalbergoberesaar.de Internet: www.tks-saarbruecken.de Tagespflege „Altes Stadtbad“ GPS – Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Richard-Wagner-Straße 6, 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 68893600, Fax: 0681 68673333 E-Mail: mail@gps-srp.de Internet: www.gps-srp.de Bezüglich der Aufzählungen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. 5. Betreutes Wohnen Wenn die eigene Wohnung den Bedürfnissen nicht mehr entspricht, kann die Wohnform „Betreutes Wohnen“ eine Alternative sein. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist je- doch nicht gesetzlich geschützt. Einheitliche Standards sind nicht vorgegeben. Die Angebote sind sehr unter- schiedlich und sollten genau geprüft werden. Neben dem Mietvertrag (Grundmiete und Nebenkosten) oder dem Kaufvertrag wird ein Betreuungsvertrag mit einer Betreu- ungspauschale abgeschlossen. Diese beinhaltet in der Regel einen Grundservice wie Information, Beratung und Vermittlung vonDiensten. Neben demGrundservicemuss ein Wahlservice (z. B. Einkaufsdienst, ambulante Pflege, © photographee.eu / AdobeStock III. Wohnen im Alter 61

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