Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

die nicht Mitglied in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind, wird das Verfahren durch den Regionalverband Saarbrücken in die Wege geleitet. Leistungen der Pflegeversicherung bei Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung: Pflegegrad 2 = 770,00 EUR Pflegegrad 3 = 1.262,00 EUR Pflegegrad 4 = 1.775,00 EUR Pflegegrad 5 = 2.005,00 EUR Beantragung von Sozialhilfe Wenn die vorgenannten Leistungen der Pflegeversiche- rung und das einzusetzende Einkommen und Vermögen für die Bezahlung der Heimpflegekosten nicht ausrei- chen, können die ungedeckten Heimpflegekosten durch die Sozialhilfe übernommen werden. Hilfe zur Pflege in einer Pflegeeinrichtung wird aus Sozialhilfemitteln gewährt, soweit dem Bewohner der Einrichtung und sei- nem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Aufbrin- gung der Mittel aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist. Wer ist zuständig? Für die Bearbeitung der Sozialhilfeanträge von Perso- nen, die vor der Heimaufnahme im Regionalverband Saarbrücken wohnten, ist der Fachdienst Soziales des Regionalverbandes Saarbrücken zuständig. Hat die Per- son vor der Heimaufnahme nicht im Regionalverband Saarbrücken gewohnt, ist die Kommune (Gemeinde, Stadt oder Landkreis) zuständig, in deren Bereich der Heimbewohner vor der Heimaufnahme gewohnt hat. Maßgebend ist hierbei immer der gewöhnliche Aufenthaltsort. Für die Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist das Landesamt für Soziales, Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken (siehe Seite 55) zuständig, Wann muss der Sozialhilfeantrag gestellt werden? Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt, ab dem dem Sozialhilfeträger bekannt ist, dass die Heimpflegekosten vom Heimbewohner nicht in voller Höhe selbst bezahlt werden können. Um keine Fristen zu versäumen, sollten die Betroffenen oder deren An- gehörige daher möglichst vor der Heimaufnahme den Fachdienst Soziales des Regionalverbandes Saar­ brücken informieren. Beratung erhalten Sie beim: Sozialamt – Regionalverband Saarbrücken Europaallee 11, 66113 Saarbrücken Telefon: 0681 506-4948, Fax: 0681 506-945001 E-Mail: sozialamt@rvsbr.de Internet: www.rvsbr.de © Colourbox.de III. Wohnen im Alter 69

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