Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

V. Ambulante Hilfen 1. Ambulante Pflegedienste Durch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflege­ dienstes kann die häusliche Pflege sichergestellt werden. Voraussetzung ist, dass der pflegebedürftige Mensch noch in der Lage ist, im eigenen Haushalt zu leben und die vorhandene oder angepasste Wohnsitu- ation eine angemessene Pflege zulässt. Der ambulante Pflegedienst kann die erforderliche Pflege vollständig oder teilweise zur Entlastung der privaten Pflegeperson übernehmen. Eine Aufnahme ins Pflegeheim ist da- durch zu vermeiden oder wird hinausgezögert. Neben der Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehö- ren hauswirtschaftliche Versorgung, Behandlungspflege und Beratungsangebote zum Leistungsumfang der ambulanten Pflegedienste. Nicht alle Pflegedienste bieten Leistungen für Pflegebedürftige mit einem erheb­ lichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung, z. B. für Demenzkranke, an. Ambulante Pflegedienste werden von privaten Trägern, kirchlichen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden angeboten. Treffen Sie zunächst eine Vorauswahl. Lassen Sie sich Informationsmaterial oder ein schrift- liches Leistungsangebot zusenden. Führen Sie dann mit dem Pflegedienst Ihrer Wahl ein unverbindliches Informationsgespräch. © Colourbox.de V. Ambulante Hilfen 80

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