Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

2. Betreuungsdienste und Alltagshilfen Pflegebedürftige Menschen sind häufig auf Betreuungs- leistungen angewiesen. Bestimmte Krankheitsbilder bringen einen erhöhten Bedarf an allgemeiner Betreu- ung oder Beaufsichtigung mit sich. Pflegepersonen sind neben den eigentlichen pflegerischen Tätigkeiten in hohem Maße dadurch belastet, dass sie ihre pflege- bedürftigen Angehörigen nicht alleine lassen können. Viele ältere Menschen können oder wollen ihre Woh- nung nicht mehr alleine verlassen und verlieren dadurch ihre sozialen Kontakte. Immer häufiger sind keine Ange- hörigen vorhanden oder wohnen in weiter Entfernung. Betreuungs-, Besuchs- und Begleitdienste versuchen diesen Problemen entgegen zu wirken und werden von verschiedenen Seiten angeboten: • organisierte Besuchsdienste durch Kirchengemein- den und der Ehrenamtbörse • diverse Maßnahmeträger im Rahmen von AGH- Kräften • ambulante Pflegedienste • Träger niedrigschwelliger Angebote für Demenz- kranke im Sinne der Pflegeversicherung • Privatpersonen Die Inanspruchnahme der Leistungen kann kostenlos sein (z. B. ehrenamtliche Besuchsdienste) oder wird nach Stunden abgerechnet. Welche Leistungen tatsächlich er- bracht werden und welche Qualität diese haben, ist sehr unterschiedlich. Nicht jedes Angebot wird jedem Bedarf gerecht. Gilt es hauptsächlich Einsamkeit zu überwinden, kann ein ehrenamtlicher Besuchsdienst hilfreich sein. Sollen noch kleinere Dienste erledigt werden oder ver- langt das Krankheitsbild des Pflegebedürftigen eine bestimmte Qualifikation, müssen andere Kriterien bei der Auswahl herangezogen werden. Wenn Sie einen entsprechenden Dienst benötigen, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden: • Pf legestützpunkte sowie „Sozialpsychiatrischer Dienst und Seniorenberatung“ • Senioren- und Behindertenberatung • Gemeinwesenbüros • Wohlfahrtsverbände Die Adressen finden Sie ab Seite 13 – Beratungsstellen. Durch eine Gesetzesänderung kann neuerdings auch „Nachbarschaftshilfe“ für Pflegebedürftige vergütet wer- den. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben jetzt Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Die Leistungen der Nachbarschaftshelfer / -innen im hauswirtschaftlichen Bereich wie z. B. Reinigung der Wohnung, Erledigung von Einkäufen oder Essenszu- bereitung, können somit abgerechnet werden. Nicht darunter fallen die Instandsetzung von Gebäuden und Außenanlagen (z. B. Gartenarbeiten). Voraus- setzung ist, dass die pflegebedürftige Person sich an die „Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe“ wendet, um die Zuweisung eines Nachbarschaftshelfers / einer Nachbarschaftshelferin zu beantragen. Die Nachbar- schaftshilfe muss vorab benannt werden und einige Voraussetzungen erfüllen. Antragsstellung und Bera- tung bei: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken Telefon: 0681 501-3084 E-Mail: nachbarschaftshilfe@soziales.saarland.de V. Ambulante Hilfen 85

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