Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

2. Dokumentenmappe Damit im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall rasch gehandelt werden kann, ist es hilfreich, wichtige per- sönliche Unterlagen in einer Dokumentenmappe aufzubewahren. Dazu gehören: • Anschriftenverzeichnis (Verwandte, Freunde, …) • Geburtsurkunde • Taufurkunde • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde • Arbeitsverträge (z. B. Betriebsrente) • Sozialversicherungsunterlagen • Versicherungspolicen (z. B. Lebens-, Unfallversi- cherung) • Kontonummer des Girokontos • Sparbücher, Wertpapiere (oder Hinweis auf Aufbe- wahrungsort) • Vorsorgevollmacht • Betreuungsverfügung • Patientenverfügung • Organspende-, Körperspendeverfügungen • Verfügungen bezüglich Bestattungsart und -ort, Aus- gestaltung der Bestattung • (Sarg, Trauerfeier, etc.), ggfs. Bestattungsvorsorge- vertrag • Grabpflege • Hinweis auf Testament inkl. Aufbewahrungsort Angehörige bzw. eine Person Ihres Vertrauens sollten wissen, wo die Mappe aufbewahrt wird (siehe auch Not- fallmappe Seite 25). 3. Todesfall Bei einem Todesfall verhindert meist die persönliche Trauer klare Gedanken über die zu erledigenden Forma- litäten zu fassen. Der nachfolgende Überblick soll Sie dabei unterstützen, die notwendigen Schritte im Trauer­ fall einzuleiten: • Arzt benachrichtigen, der den Todesschein ausstellt; tritt der Tod in einem Alten- / Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, leitet die Hausverwaltung das Not- wendige in die Wege • Benachrichtigung enger Verwandter • Nachforschungen, ob der / die Verstorbene Verfügun- gen bezüglich seiner / ihrer Bestattung hinterlassen hat Bestattungsunternehmen beauftragen • Meldung des Todesfalles spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt der Stadt Saarbrücken • Grabstelle beim Amt für Stadtgrün und Friedhöfe der Landeshauptstadt Saarbrücken für einen bestimmten Zeitraum erwerben • Beerdigung beim Pfarramt anmelden • Todesanzeige aufgeben, Blumenschmuck und Kranz bestellen, Trauerkarten verschicken (legen Sie eine Liste an, damit niemand vergessen wird) • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Ver- sicherungsträger, z. B. Rentenversicherung, Betriebs- rente, Kranken- und Pflegekasse, Lebensversiche- rung, Sterbekasse • Banken und Sparkassen über den Tod informieren • bei einem Notar / einer Notarin oder beim Nachlass- gericht den Erbschein beantragen, Sterbeurkunde, Stammbuch und ggfs. das Testament vorlegen • gegebenenfalls Rentenantrag für Witwen- /Witwer- rente bzw. Waisen- /Halbwaisenrente stellen • Kündigung laufender Verträge, Abos, Mitglied­ schaften, etc. VI. Not- und Sterbefall 91

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