Schule - und was dann? IHK Saarland

15 Duale Berufsausbildung im Ausland Dein Weg zur passenden Ausbildungsstelle – Die Projekte der IHK Saarland © Monika Wisniewska - Fotolia Grenzüberschreitende Berufs­ ausbildung in unserer Großregion Grenzen überqueren in unserer Großre- gion SaarLorLux ist hier zu Lande eine ganz alltägliche Erfahrung. Warum also nicht auch während der Ausbildung davon profitieren? Grenzüberschreitende Aus- bildung bedeutet, auf beiden Seiten der Grenze einen Fuß in der Tür zu haben, d. h. doppelt so viele Erfolgschancen! Die grenzüberschreitende duale Ausbildung gibt dir die Möglichkeit, den schulischen Teil in Deutschland und den betrieblichen Teil in Frankreich oder Luxemburg zu absolvieren. Das heißt, du schließt einen Ausbildungsvertrag zu einem deutschen Ausbildungsberuf mit einem lothringi- schen oder luxemburgischen Unterneh- men (in der Region Grand Est) ab und meldest dich bei einer Berufsschule für den entsprechenden Ausbildungsberuf im Saarland an. Das bietet dir die Chance, bereits in der Ausbildung sowohl einen Einblick in die Arbeitswelt des Nachbar- landes zu bekommen als auch deine Fran- zösischkenntnisse zu vervollständigen. Wenn du die Ausbildung erfolgreich been- dest, hast du die Möglichkeit, nach einem zusätzlichen Jahr auch den französischen oder luxemburgischen Abschluss zu erwerben. So hast du amEnde der Ausbil- dungszeit zwei Abschlüsse in der Tasche und bist als Fachkraft für den europäi- schen Arbeitsmarkt bestens gewappnet. Die grenzüberschreitende Ausbildung ist für alle Ausbildungen im Zuständigkeits- bereich der IHK Saarland möglich, egal ob im kaufmännischen oder technisch- gewerblichen Bereich. Wir helfen dir bei der Vermittlung von infrage kommenden Ausbildungsbetrieben jenseits der Grenze, unterstützen dich beim Bewerbungsver- fahren und bleiben auch während der Ausbildung dein Ansprechpartner. Damit steht einemerfolgreichen Berufseinstieg in der Großregion SaarLorLux nichtsmehr imWege! Auslandspraktikum auch in der dualen Berufsausbildung möglich AlsAuszubildende/r inDeutschlandkannst du laut Berufsbildungsgesetz (BBiG § 2 (3)) bis zueinemViertel deinerAusbildungszeit imAusland absolvieren: bei einer dreijäh- rigen Ausbildung also bis zu neun Monate. Mit einem Auslandsaufenthalt während der Ausbildung vertiefst du deine inter- kulturellen Kompetenzen, steigerst dein Selbstvertrauen und beweist, dass du keineAngst vor neuenHerausforderungen hast. Nebenbei verbesserst du auch deine Sprachkenntnisse. Hier die wichtigsten Infos: • Der Ausbildungsbetrieb muss mit dem Auslandspraktikumeinverstanden sein. (Es gibt keinen Rechtsanspruch.) • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Betrieb. Das Ausbildungsgehalt wird weiter gezahlt. • Der Auszubildende muss sich von der Berufsschule freistellen lassen und den versäumten Unterrichtsstoff selbst- ständig nacharbeiten. • Die Kosten für Reise und Unterbringung sind vom Auszubildenden selbst zu tra- gen – finanzielle Unterstützung hierfür gibt es durch verschiedene Förderpro- gramme (z. B. Erasmus+). Wir unterstützen bei der Suche nachPrak- tikumsbetrieben im Ausland, dem Bewer- bungsverfahren und der Beantragung von Fördermitteln. Hast du Interesse? Schau dir unsere Internetseite an: www.saarland.ihk.de/ Aus- undWeiterbildung/grenzüberschrei- tendeAusbildung. Die IHKSaarland findest du auch i n Facebook u n d Twitter s owie als kostenlose APP im iTunes Store oder im Google Play Store . Informieren kannst du dich auch bei unseren Mobilitätsberaterinnen! Charlotte Schneiders Telefon: 0681 9520-757 E-Mail: charlotte.schneiders@ saarland.ihk.de oder bei: Annette Baumstümmler (Assessor jur.) Telefon: 0681 9520-730 E-Mail: annette.baumstuemmler@ saarland.ihk.de

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